Corona / Anzeiger Thal Gaeu Olten
Solothurner Spitäler AG erhöht die Zahl der Intensivbetten von 14 auf 25.

Die Fallzahlen nehmen deutlich zu

Um aufs Schlimmste vorbereitet zu sein, lässt der Kanton die Intensivpflegeplätze aufstocken

Der Kanton setzt die Bundesmassnahmen um und führt punktuell strengere Massnahmen ein. Das Departement des Innern hat die Solothurner Spitäler AG angewiesen, die Zahl der Intensivbetten von aktuell 14 auf 25 zu erhöhen. Zudem gilt neu an den Schulen der Sekundarstufe 1 eine generelle Maskenplicht.

Nachdem der Bundesrat vor Wochenfrist neue Massnahmen vorgestellt und in Kraft gesetzt hat, bekräftigte der Kanton Solothurn Tags darauf seinen Kurs: Die punktuell strengeren Massnahmen gelten weiterhin. «Die Lage im Kanton erfordert es, dass wir an diesen Punkten festhalten», erläuterte die zuständige Regierungsrätin Susanne Schaffner vor den Medien. «Die Lage im Kanton Solothurn ist ernst. Jeder und jede muss jetzt Verantwortung übernehmen.»

Im Kanton Solothurn gilt, anders als auf Bundesebene:
• Shishabars, Clubbetriebe sowie Erotik- und Sexbetriebe werden geschlossen
• In Barbetrieben dürfen insgesamt höchstens 30 Gäste gleichzeitig anwesend sein.
• Take-away- und Imbissbetriebe müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geschlossen bleiben.
• Es ist verboten, Veranstaltungen mit über 30 Personen durchzuführen. Personen, welche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen, werden nicht mitgezählt.
• Für nicht ausschliesslich an einem bestimmten, eingegrenzten Ort stattfindende Veranstaltungen und Aktivitäten, bei welchen sich die teilnehmenden Personen in regelmässiger Bewegung befinden, gelten in belebten Bereichen von urbanen Zentren und Dorfkernen sowie in weiteren Bereichen des öffentlichen Raums, in welchen aufgrund der dort vorhandenen Konzentration von Personen der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, die folgenden Vorgaben: Die Grösse der Gruppen darf höchstens fünf Personen betragen. Zwischen den verschiedenen Gruppen gilt ein Mindestabstand von drei Metern. Diese Änderung gilt längstens bis zum 31. Januar 2021. Vorbehalten ist die Genehmigung des Kantonsrates.

Maskenpflicht an Sekundarschulen
Angesichts der aktuell labilen epidemiologischen Lage sind auch für die Volksschule im Kanton Solothurn weitere Massnahmen in Kraft getreten, wie etwa das Maskenobligatorium neu auch für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschulen. Die Maskenpflicht und Einhaltung der Distanzregeln gelten kumulativ auf dem ganzen Schulareal. Weiter gilt:
• Alternative Bewegungs- und Unterrichtsformen statt Sportunterricht: Der Sportunterricht kann nicht in der bisher üblichen Form durchgeführt werden. Die Schulen stellen aufgrund ihrer schulspezifischen Infrastrukturen eigene Konzepte für alternative Bewegungs- und Unterrichtsformen auf.

Mehr Betten auf Intensivstationen
Im Kanton Solothurn sollen statt der aktuell 14 neu 25 Intensivpflegeplätze mit Beatmungsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Das Gesundheitsamt hat die Solothurner Spitäler AG beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten. Damit wird, wie in der Allgemeinverfügung vom 5. Juni vorgesehen, vom Normalbetrieb auf die erste Eskalationsstufe umgestellt.

Die Intensivpflegestationen der soH im Kantonsspital Olten und im Bürgerspital Solothurn hatten vergangene Woche ihre Kapazitätsgrenzen teilweise bereits erreicht: Die Covid-19-Fallzahlen nehmen an den Standorten Solothurn und Olten laufend deutlich zu, sowohl auf den Abteilungen als auch in der Intensivpflege. Die Erfahrung zeigt, dass Covid-Patienten auf der IPS häufig längere Zeit behandelt werden müssen. Der Ausbau soll rasch und flexibel erfolgen, so dass die Aufnahmebereitschaft bei steigenden Zahlen weiterhin gewährleistet werden kann, aber keine unnötigen Vorhalteleistungen entstehen. Der reguläre Spitalbetrieb muss so weit als möglich aufrechterhalten werden können.

Besuche stark eingeschränkt …
Der Kanton setzt alles daran, dass Besuche in Spitälern, sowie Alters- und Pflegeheimen weiterhin möglich sind. Allerdings sind dazu weitere Schutzmassnahmen nötig. Das Amt für Soziale Sicherheit hat zusammen mit der GSA, der Gemeinschaft Solothurnischer Alters- und Pflegeheime, folgende Punkte festgelegt:
• Ab sofort sind keine Angehörigenbesuche auf den Zimmern mehr möglich. Besuche können nur noch in definierten Sektoren, unter Anwendung strenger Schutzmassnahmen, stattfinden.
• Bistros und Cafés von Alters- und Pflegeheimen sind für Externe ausnahmslos zu schliessen.
• Bewegungen von Bewohnenden ausserhalb des Heim-Areals sind möglichst stark einzuschränken.

… ein Besucher pro Patient und Tag
Für die Standorte der Solothurner Spitäler AG gilt jetzt: Eine Besucherin oder Besucher pro Patientin oder Patient pro Tag. Spezielle Regelungen gelten für sterbende und intensivmedizinisch betreute Patientinnen und Patienten. In besonderen Situationen werden Ausnahmen in Absprache mit Patientinnen und Patienten sowie den Angehörigen gerne ermöglicht.

Testkonzept wird erarbeitet
Die vom Bund empfohlenen Antigen-Schnelltests werden in das kantonale Testkonzept integriert. Dieses wird in der Begleitgruppe «Testkapazitäten» mit den wichtigsten Partnern – Grundversorger, Spitäler, Testcenter, Apotheker und mobile Einsatzteams – erarbeitet. Die entsprechenden Planungsarbeiten wurden bereits aufgenommen. Dabei geht es auch um die Frage, wer diese Tests durchführen kann und will und wie der Kanton dies am besten unterstützen kann. Unter anderem ist ein Einführungskurs zu den Schnelltests geplant.

Corona-Fall bei GAG
In der Wohngruppe für Menschen mit Demenz in Niederbuchsiten hat sich eine Bewohnerin mit dem Coronavirus angesteckt und ist diesen Montag gestorben, wie die GAG mitteilt. Ob sie an dem Virus gestorben ist, sei noch unklar. Zum Schutz aller ist die Wohngruppe sowie das Alterszentrum Stapfenmatt für Besucher geschlossen.

Text: MGT & Bild: «Vadim/stock.adobe.com»