Nach dem Oltner Stadtrat hat nun auch der Regierungsrat den Gestaltungsplan fürs Usegoareal in Olten genehmigt. Die Anwohner sind mit ihrer Beschwerde abgeblitzt
Zur Erinnerung: Die Eigentümerin des Usegoareals in Olten, die Swiss Prime Site, will auf dem geschichtsträchtigen Gelände drei Gebäude realisieren mit einem Wohn- und Pflegezentrum sowie Gewerbe-, Büro- und Verkaufsflächen. Pläne, die für reichlich Kritik und eine Online-Petition mit 700 Unterschriften gesorgt hatten. Zu vielen war und ist es ein Dorn im Auge, dass der eigentliche, schmuck renovierte Usegoaltbau durch das Bauvorhaben verdeckt würde.
Nachdem schon der Oltner Stadtrat eine Beschwerde abschlägig behandelt hatte, kommt nun auch der Regierungsrat zum Schluss: Das Bauvorhaben sei weder zu hoch noch optisch zu mächtig. Der Regierungsrat hält dazu in seinem Beschluss fest, der Usegoaltbau sei im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz als ortsbildprägendes Einzelobjekt vermerkt und mit dem Erhaltungsziel Substanzerhalt belegt; er stehe aber weder unter kantonalem noch kommunalem Schutz. Immerhin: Dass die Einsehbarkeit – und damit die optische Präsenz – des historischen Altbaus bei der vorgesehenen Überbauung beschnitten werde, könne nicht in Abrede gestellt werden, gibt auch die Exekutive zu. Um gleich zu relativieren: Die Realisierung des neuen Gestaltungsplanes werde aber nicht zu Eingriffen in die «Substanz» des Altbaus führen, an dem keine Veränderungen vorgesehen seien.
Hinzu komme, dass die architektonische Güte des Altbaus über alle vier Fassaden dieselbe sei: Die künftig teilweise verdeckte Nordfassade sei zwar die Hauptfassade, hebe sich aber qualitativ nicht von anderen Fassaden ab. Das vorgesehene Überbauungskonzept stelle daher aus Sicht des Ortsbildschutzes und der Denkmalpflege eine gute Lösung dar: Die Anordnung der Baufelder stelle das prägende Usegogebäude hinreichend frei; insbesondere der «Usegogarten» sichere die Präsenz des Altbaus als allseitig freistehend und räumlich weitherum wahrnehmbares Objekt. Im Ergebnis, so der Regierungsrat, garantiere der neue Gestaltungsplan einen «guten Kompromiss» zwischen angemessener innerer Verdichtung und hinreichender Sicherung der optischen Präsenz des Usegoaltbaus. Ergänzt werden müssen laut Exekutive hingegen die Sonderbauvorschriften im Bereich Lärmschutz.