Sozialgesetz / Anzeiger Thal Gäu Olten
Das neue Angebot wurde zusammen mit Menschen mit Behinderungen und Fachpersonen im Behindertenbereich erarbeitet.

Konzept in Vernehmlassung

Kanton hat für Menschen mit Behinderung ein Angebot entworfen

Der Regierungsrat hat nach einer umfassenden Analyse ein bedarfsgerechtes Angebot für Menschen mit Behinderung entworfen, das noch bis Mitte Februar in Vernehmlassung ist.

Das Sozialgesetz sieht vor, dass die einzelnen sozialen Leistungsfelder in periodischen Abständen in einer Planung festgehalten werden. Bei der Planung von Angeboten für Menschen mit Behinderung geht es hauptsächlich darum, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Umfassende Bedarfsanalyse
Der Regierungsrat hat für die Planungsperiode 2020-2024 eine umfassende Bedarfsanalyse durchgeführt und ein Konzept entworfen, das den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt. Mitte November hat er dieses in die Vernehmlassung geschickt. Seit 2015 ist ein deut lich geringeres Wachstum von Plätzen in stationären Angeboten für Menschen mit Behinderung feststellbar. Dies entspricht der Entwicklung in anderen Kantonen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter fortsetzen wird.

Dezentrale Lebensformen wichtiger
Umso wichtiger ist eine Diversifizierung der bestehenden Angebote. Insbesondere benötigt werden bedarfsgerechte Plätze für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, ältere Menschen mit Behinderung und mit gleichzeitigem gerontologischem Pflegebedarf sowie Menschen mit Behinderung und Demenz. Zudem haben sich die Bedürfnisse und Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung verändert. Dezentrale Wohn- und Lebensformen mit grösstmöglicher Autonomie in der Mitte der Gesellschaft werden zusehends wichtiger. Aus diesem Grund wird zeitnah zusätz lich eine ambulante Angebotsplanung erarbeitet und sinnvollerweise auch auf die vorliegende stationäre Angebotsplanung abgestimmt. Die neue Angebotsplanung ist unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen und Fachpersonen im Behindertenbereich erarbeitet worden. Die in der Analyse erhobenen Erfahrungswerte und Entwicklungsfaktoren sind dabei in die Planung eingeflossen.

Bis Mitte Februar in Vernehmlassung
Die Vernehmlassung ist Mitte November eröffnet worden und dauert bis am 15. Februar nächsten Jahres. Anschliessend wird die Bedarfsanalyse und Angebotsplanung vom Kantonsrat beschlossen. Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass die neue Angebotsplanung für ein bedarfsgerechteres Angebot, mehr Diversifizierung und für eine nachhaltige sowie finanziell gut tragbare Entwicklung sorgen wird.

Text: MGT & Bild: Svyatoslav Lypynskyy/stock.adobe.com