Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat das Ausführungsprojekt zum Ausbau der Nationalstrasse zwischen Luterbach und Härkingen auf sechs Spuren genehmigt.
Die Genehmigung steht nicht im Widerspruch zu den anstehenden Arbeiten zur Konkretisierung der Lösungsvorschläge des «Runden Tisches» zur Optimierung des Ausbauprojektes.
Das Ausführungsprojekt für den sechsspurigen Ausbau der A1 zwischen Luterbach und Härkingen lag im Mai/Juni 2018 öffentlich auf. Das UVEK wies die gegen das Projekt eingereichten Beschwerden mit dem nun vorliegenden Entscheid in den wesentlichen Punkten ab. In Bezug auf die wesentlichen strittigen Fragen im Bereich des Schutzes der Fruchtfolgeflächen, der Natur- und Landschaftsverträglichkeit sowie des Lärmschutzes beurteilt das UVEK das Projekt als recht- und zweckmässig.
Zusatzmassnahmen verlangt
Der Solothurner Kantonsrat hat in der Dezembersession mit einem überparteilichen dringlichen Auftrag die Regierung angewiesen, in den Verhandlungen mit den Bundesbehörden Zusatzmassnahmen wie Tunnel- beziehungsweise Einhausungslösungen und Erhöhung der Lärmschutzwände im Gäu auf der Grundlage der Resultate des «Runden Tisches» zu erwirken und dem Kantonsrat in der Folge eine Finanzierungsvorlage für die in diesem Zusammenhang durch den Kanton zu tragenden Kosten zu unterbreiten.
Unter der Voraussetzung, dass diese Vorlage auch vom Stimmvolk des Kantons Solothurn mitgetragen wird, wird in der Folge das nun vom UVEK genehmigte Ausführungsprojekt angepasst. Soweit damit die öffentlich aufgelegenen Pläne wesentlich geändert werden, muss auch das Plangenehmigungsverfahren und allenfalls auch das Verfahren zur Genehmigung des generellen Projektes durch den Bundesrat wiederholt werden.
Gegen das Projekt gingen insgesamt 181 Einsprachen ein. Die Projektgenehmigung des UVEK ist noch nicht rechtskräftig; seitens der Einsprecher kann Beschwerde geführt werden.