Die Skigebiete im Kanton Solothurn haben am letzten Samstag ihren Betrieb zumindest theoretisch aufnehmen können. Trotz der weiterhin besorgniserregenden Corona-Situation hat der Kanton die entsprechenden Betriebsbewilligungen erteilt.
Der Kanton Solothurn hatte vor Weihnachten sämtliche Bewilligungsgesuche der Skigebiete aufgrund der epidemiologischen Lage und mit Blick auf die Gesundheitsinstitutionen abgelehnt. Die Fallzahlen sind bis zum heutigen Zeitpunkt zu hoch, die Kapazitäten der Spitäler auch weiterhin am Limit.
Da jedoch mittlerweile alle anderen Kantone der Schweiz ihre Skigebiete geöffnet haben, haben auch die Solothurner Skiliftbetreiber eine Betriebsbewilligung erhalten, und zwar ab letztem Samstag. Diese gilt unter der Voraussetzung, dass ein Schutzkonzept vorliegt und auch eingehalten wird. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen und im Schutzkonzept geregelten Vorgaben (zum Beispiel Maskenpflicht, Abstandsvorschriften et cetera) ist durch die Verantwortlichen strikt zu überprüfen und durchzusetzen.
Weiter gelten folgende Auflagen:
• Besucherinnen und Besucher dürfen nur einzeln auf den Skiliften befördert werden.
• Die Konsumation in Restaurationsbetrieben ist untersagt.
• Take-away-Angebote sind erlaubt. Die Verantwortlichen müssen dafür sorgen, dass die Konsumation nicht in der unmittelbaren Umgebung des Take-away erfolgt respektive dass sich die konsumierenden Gäste genügend verteilen.
• Mitarbeitende des Skigebiets, die in direktem Kundenkontakt stehen, haben sich wöchentlich einem Coronatest zu unterziehen. Die Verantwortung dazu liegt bei den Verantwortlichen respektive bei den jeweiligen Mitarbeitenden.
Je nach Entwicklung der Situation können weitere Auflagen gemacht oder die Bewilligung wieder entzogen werden.