Wer fährt, ist dafür verantwortlich, dass die Scheiben vor der Abfahrt komplett von Schnee und Eis befreit sind. Wer mit «Gucklöchern» unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Wer kennt es nicht: Den Wecker ignoriert, der Verkehrsfunk im Radio meldet schon wieder zahlreiche Staus und der nächste berufliche Termin steht kurz bevor. Nun aber schnell zum Auto! Da dieses unter freiem Himmel steht, präsentiert es sich ausgerechnet jetzt komplett zugefroren. Vermehrt stellt die Kantonspolizei fest, dass in einer solchen Situation die Scheiben nur unzureichend freigekratzt werden und der Lenker sich mit kleinen «Gucklöchern» auf den Weg macht. Das ist sehr gefährlich und kann zu schweren Verkehrsunfällen führen, denn das Blickfeld des Fahrzeugführers ist dadurch sehr eingeschränkt. Plötzlich auftretende Hindernisse oder andere Verkehrsteilnehmer können nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden.
Die Kantonspolizei Solothurn erinnert deshalb an folgende Regeln:
• vor Abfahrt die Scheiben komplett von Schnee und Eis befreien;
• die Aussenspiegel und Beleuchtungseinrichtungen dabei nicht vergessen;
• auch das Auto muss vom Schnee befreit werden;
So kann man laut Kapo verhindern, dass hinter einem fahrende Verkehrsteilnehmer durch den herabwirbelnden Schnee behindert werden und stellt gleichzeitig sicher, dass die eigene Sicht, beispielsweise bei einem Bremsmanöver, durch herabrutschenden Schnee nicht plötzlich eingeschränkt wird.
Achtung: Auch das vom Winterdienst eingesetzte Streusalz kann sich bei der Fahrt als feiner Schleier auf die Frontscheibe des Autos legen und die Sicht behindern. Daher der Tipp der Polizei: Eine regelmässige Kontrolle der Scheibenwaschanlage, ob diese mit genügend Scheibenfrostschutzmittel aufgefüllt ist, lohnt sich auf jeden Fall.