Maskenpflicht ab der 5. Klasse sowie Fernunterricht

Seit Anfang Woche gilt an den solothurnischen Volksschulen Maskenpflicht ab der 5. Klasse. Kantons- und Berufsfachschulen sind seit Montag wieder im Fernunterricht.

Aufgrund der weiterhin angespannten Situation im Kanton sowie der unsicheren Entwicklung der Pandemie hat das Bildungsdepartement letzte Woche beschlossen, aktiv einen Beitrag zur Reduktion der Mobilität, der Kontakte und Ansteckungsrisiken zu leisten. An den Volksschulen gilt seit Montag Maskenpflicht ab der 5. Klasse, Kantons- und Berufsschulen arbeiten im Fernunterricht.

Aufgrund der Fallentwicklung der Mutationsvarianten sei es angezeigt, proaktiv die Schutzstufe zu erhöhen und eine Maskenpflicht auf Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarschulklasse auszuweiten. Diese gilt bis voraussichtlich mindestens Ende Februar. Mit dieser Massnahme soll ein Beitrag geleistet werden, den Präsenzunterricht möglichst lange aufrecht zu erhalten sowie den Schutz der Lehrerinnen und Lehrer zu erhöhen.

Ski- und andere Schullager werden bis zu den Frühlingsferien nicht durchgeführt. Die Möglichkeit zum Einsatz von Pädagogischem Ergänzungspersonal wird verlängert.

Bis Ende Februar im Fernunterricht
Mit der Home-Office-Pflicht sind Lehrbetriebe teilweise geschlossen, und das Treffen im privaten Bereich ist auf fünf Personen beschränkt. Mit dem bewussten Wechsel in den Fernunterricht leistet der Kanton Solothurn – in Absprache mit den Schulleitungen – einen gezielten Beitrag zur Reduktion der Mobilität im öffentlichen Verkehr und damit zur Minimierung der Ansteckungsrisiken: 11 000 Schülerinnen und Schüler sowie Lernende, die teilweise aus verschiedenen Kantonen zu ihrem Schulort anreisen, werden einerseits nicht mehr diesem Ansteckungsrisiko ausgesetzt, andererseits entlasten sie den öffentlichen Verkehr.

Die Kantons- und Berufsfachschulen werden bis Freitag 26. Februar, ihren Unterricht im Fernunterricht weiterführen, wobei punktuelle Präsenzmöglichkeiten für die Erreichung der Promotionen, des Qualifikationsverfahrens und der Abschlüsse weiterhin möglich sind. Die Schulen sind auf diese Situation vorbereitet, haben sie ihren Unterricht doch bereits in der ersten Januarwoche via Fernunterricht erfolgreich erteilt. Gleichzeitig wird auch die Unsicherheit zum weiteren Vorgehen für die nächsten fünf Wochen – davon zwei Wochen Sportferien – für alle Beteiligten geklärt.

Punktuelle Präsenz ist möglich
Um allen Schülerinnen und Schülern auch unter diesen erschwerten Umständen einen erfolgreichen Ausbildungsweg zu ermöglichen, ist für bestimmte Situationen weiterhin eine punktuelle Präsenz an den Schulen gemäss Covid-19-Verordnung nötig. So sind etwa alle überbetrieblichen Kurse sowie die kantonalen Lehrwerkstätten von dieser Regelung ausgenommen. Die Schulleitungen der Kantonsschulen und der Berufsbildungszentren sorgen für die Einhaltung der schulspezifischen Schutzkonzepte und für die Einhaltung der Covid-19-Verordnung. Sie haben auch die Kompetenz, über schulspezifische Ausnahmen vom Fernunterricht zu entscheiden.

Text: MGT & Bild: ZVG