«Das Schweizervolk und die Kantone … im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht …», steht in der Präambel der Bundesverfassung.
Ich stelle fest, dass von diesem Grundrecht anlässlich der Gemeindeversammlungen in unseren Dörfern nur wenige Einwohner Gebrauch machen. Oder anders formuliert: «Wenn eine Handvoll Einwohner über das Dorfgeschehen entscheidet». Zwischendurch füllt sich der Versammlungsraum, wenn ein Traktandum eine spezifische Zielgruppe betrifft. Schade, lassen sich diese alle in weiteren Versammlungen nicht mehr blicken. Ist es vielleicht ein gutes Zeichen? Sind die Einwohner mit den Behörden zufrieden? Besteht der Ohnmachtsgedanke, dass man eh nicht viel ausrichten kann? Ist Aufklärungsbedarf nötig, wie eine Gemeindeversammlung abläuft, dass es nicht mehr so stier ist wie vielleicht noch vor ein paar Jahrzehnten? Ist es den Stimmberechtigten nicht bewusst, dass man sich zu keiner Parteifarbe bekennen muss, sondern sich nur für sein Dorf interessieren und einsetzen kann? Immerhin werden über Investitionsbeträge abgestimmt, die eine Gemeinde noch Jahre später belasten werden.
Da kommt das Vorwort der Bundesverfassung mit der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen zum Zuge: Was wir heute entscheiden, müssen unsere Kinder irgendwann ausbaden – Versäumnisse, wie auch langfristige Investitionen.
Die Autorin freut sich jeweils, altbekannte Gesichter an den Versammlungen anzutreffen. Sie würde sich aber auch die Teilnahme weiterer, querdenkender Stimmbürger wünschen, die mithelfen, die Attraktivität der Dörfer zu wahren.