Die heutige Defizitbremse erfasst nicht alle wesentlichen Änderungen der letzten Jahre wie die Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells oder die Aufhebung der Spezialfinanzierungen. Eine transparente Berechnungsmethode soll wieder eine klare gesetzliche Grundlage schaffen.
Die Defizitbremse wurde 2007 vom Kantonsrat beschlossen und dient dazu, den politischen Handlungsspielraum zu erhalten, die Überwälzung von Kosten auf die spätere Generation zu verhindern und die staatlichen Leistungen im Rahmen der Steuerbezugshöhe zu finanzieren. Seit ihrer Einführung haben sich wesentliche Änderungen ergeben, welche die Höhe des für die Defizitbremse massgebenden Kapitals betreffen. Nun wird eine Präzisierung der gesetzlichen Grundlagen nötig, wurden doch beispielsweise diverse Spezialfinanzierungen wie der Strassenbaufonds abgeschafft. Mit einer Teilrevision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung wird dem Parlament eine klar verständliche Berechnungsmethode in zwei Schritten vorgeschlagen.
Grundlage bildet das in der Bilanz vorhandene Eigenkapital, welches die Spezialfinanzierungen im Eigenkapital – wie den Natur- und Heimatschutzfonds – nicht enthält. Das massgebende Kapital für die Defizitbremse ergibt sich nach der gesetzlich vorgesehenen Addition der verbleibenden Verpflichtung gegenüber der Pensionskasse Kanton Solothurn.