Der Wisent zieht jetzt weiter nach Lausanne

Die Interessengruppe «Wisentansiedlung Nein» zieht das Urteil des Verwaltungsgerichtes von Mitte März in Sachen «Projekt Wisent Thal» weiter ans Bundesgericht. Die Verletzung von Bundesrecht, namentlich des Raumplanungsgesetzes, des Waldgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes, sei «nicht tolerierbar».

Der geplante Wisentpark im Thal ist laut Meinung der IG «Wisentansiedlung Nein» nicht zonenkonform und die Ausnahmebewilligung für die Erstellung eines über vier Kilometer langen und sehr soliden Elektrozauns sei von den Vorinstanzen zu Unrecht erteilt worden, heisst es in einer Mitteilung. Das geplante Bauprojekt liege ausserhalb der Bauzone vorwiegend auf Waldgebiet, in der Juraschutzzone. Bauvorhaben in diesen Zonen und insbesondere im Waldgebiet seien kaum bewilligungsfähig. «Auch bei der Beurteilung des Bauvorhabens Wisentpark sollte man deshalb dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller nachleben », so die IG. Die erteilte Bewilligung verletze diesen Grundsatz erheblich.

Die Vorinstanzen hätten dem «sogenannten wissenschaftlichen Experiment», ob der Wisent in der Juraregion tragbar sei, einen viel zu hohen Stellenwert beigemessen. Es sei bekannt, dass die Tiere Schäden an Jungwuchs und Bestockung anrichteten. Auch seien die Auswirkungen des durch das Projekt «Wisent Thal» erhofften Tourismus auf das Privateigentum angrenzender Grundbesitzer und die Veränderungen der Gegebenheiten für diese bei der Einsprachebehandlung negiert und bei der Interessensabwägung schlicht nicht berücksichtigt worden, heisst es weiter. Dem Gerichtsurteil sei zu entnehmen, dass dem Bauprojekt zwar nur für eine Dauer von fünf Jahren eine Bewilligung erteilt werde, eine Verlängerung aber beantragt werden könne. Es drohe darum ein «Profidurium», so die Gegnerschaft. Dies und die vom Projekt angestrebte Auswilderung wolle die IG «Wisentansiedlung Nein» keinesfalls.

Der Präsident des Vereins Wisent Thal, Stefan Müller-Altermatt, bedauert zwar auf Anfrage den Weiterzug, schaut dem Urteil des Bundesgerichts indes «mit Gelassenheit » und «durchaus optimistisch» entgegen.

Text: MGT & Bild: ZVG