Härtehilfen / Anzeiger Thaö Gäu Olten

Unterstützung für Firmen wird weiter ausgebaut

Neu können Unternehmen im Kanton Solothurn bereits ab einer Umsatzeinbusse von 25 Prozent – anstelle von bisher 40 Prozent – Härtefallhilfen beantragen. Zudem können Unternehmen, die keinen Härtefallbeitrag erhalten haben, einen Miet- und Pachtzinsbeitrag beantragen.

Der Regierungsrat hat neu zwei kantonale Unterstützungsmassnahmen in die Härtefallverordnung für Unternehmen (Härtefallverordnung-SO) aufgenommen: Mit dem neuen kantonalen Härtefallbeitrag wird ein dringlicher Auftrag des Kantonsrats umgesetzt. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz 2018 und 2019 von bis fünf Millionen Franken können einen kantonalen Härtefallbeitrag beantragen. Sie haben grundsätzlich dieselben Voraussetzungen zu erfüllen wie bei den Härtefallmassnahmen gemäss Covid-19-Härtefallverordnung, jedoch reicht – im Gegensatz zu der bundesrechtlichen Vorgabe von mindestens 40 Prozent – ein Umsatzrückgang von lediglich 25 Prozent.

Weiter wird mit dem neuen kantonalen Miet- und Pachtzinsbeitrag der Auftrag «Ausdehnung der Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Massnahmen bei Miet- und Pachtzinsen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht» umgesetzt. Der kantonale Miet- und Pachtzinsbeitrag wird in den Fächer an kantonalen Unterstützungsmassnahmen aufgenommen. Diese Beiträge sind für Unternehmen vorgesehen, die zwar von den Massnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid-19-Epidemie besonders betroffen sind, jedoch beispielsweise aufgrund des Jahresumsatzes die Voraussetzungen für einen anderen Beitrag der Härtefallverordnung-SO nicht erfüllen.

Als Grundvoraussetzung muss eine schriftliche Vereinbarung des gesuchstellenden Unternehmens mit dem Vermieter oder der Vermieterin beziehungsweise mit dem Verpächter oder der Verpächterin vorliegen, wonach dieser respektive diese mindestens einen Drittel des monatlichen Miet- oder Pachtzinses erlässt. Dieser Erlass muss den Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und 30. Juni 2021 betreffen.

Bis dato 33 Millionen ausbezahlt
Die vom Hauseigentümerverband Kanton Solothurn im Frühling 2020 erarbeitete Standardvereinbarung für einen Miet- oder Pachtzinserlass wird den jeweiligen Vertragsparteien in aktualisierter Form wieder zur Verfügung gestellt. Diesen steht es jedoch frei, auch eine andere Vereinbarung einzureichen.

Stand heute hat der Kanton Solothurn Härtefallhilfen von insgesamt gut 33 Mio. Franken ausbezahlt. Von den aktuell 750 Gesuchen konnten rund 420 Gesuche abschliessend behandelt werden. 250 Unternehmen erhielten eine Akontozahlung im Umfang von 60 Prozent des voraussichtlichen Härtefallbeitrages.

Wirtschaft nimmt Fahrt auf
Die Auswertung der erstmals durchgeführten Umfrage bei den Mitgliedern der Solothurner Handelskammer und des Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverbandes zum Solothurner Wirtschaftsbarometer zeigt, dass die hiesige Wirtschaft in die Wachstumszone zurückkehren konnte. Allerdings gibt es grosse Unterschiede je nach Branche. Während die durch Lockdowns unmittelbar betroffenen Wirtschaftszweige weiter enorm leiden, konnten seit Jahresbeginn weite Teile der Industrie und viele wirtschaftliche Dienstleistungen auf einen steilen Wachstumspfad zurückkehren, so dass letztlich für die Gesamtwirtschaft ein positiver Saldo resultiert.

Grosse Unterschiede je nach Branche
Nach einem schwierigen Jahr 2020 erlebte vor allem die Solothurner Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie ein starkes Auftaktquartal. Auch die Medizinaltechnik, die Kunststoffindustrie und im Bereich Chemie/Pharma entwickelt sich der Geschäftsgang positiv. In der Bauwirtschaft zeigt sich die Nachfrage auf hohem Niveau leicht steigend und viele wirtschaftliche Dienstleistungen wie der Finanzsektor, die ICT-Branche oder die Logistik können ebenfalls zulegen.

Einige Branchen aber leiden weiterhin stark unter den Einschränkungen und stehen mit dem Rücken zur Wand. Dies gilt speziell für das Gastgewerbe, bei welchem der Indexwert des Solothurner Wirtschaftsbarometers im 1. Quartal am untersten messbaren Ende zu liegen kam. Aber auch die Event-, Reise- und Freizeitindustrie, Teile des stationären Non-Food-Detailhandels und das Autogewerbe erleben schwere Zeiten – wie auch das Papier- und Druckgewerbe, dem besagte Aufträge fehlen.

Text: MGT & Bild: ZVG