Voraussichtlich können Solothurner Einwohnergemeinden mit finanzieller Unterstützung rechnen, wenn sie ihre familienergänzende Kinderbetreuung ausbauen. Möglich wird dies, weil das Bundesamt für Sozialversicherungen die entsprechenden Subventionen grundsätzlich anerkennt. Die vorerst provisorische Finanzhilfe gilt rückwirkend ab dem 1. August 2020 für die Dauer von drei Jahren.
Mit den Finanzhilfen werden jene Kantone und Gemeinden finanziell unterstützt, die Subventionen für entsprechende Leistungen erhöhen und dadurch die Drittbetreuungskosten der Eltern senken. Im Kanton Solothurn sind die Einwohnergemeinden für die finanzielle Unterstützung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zuständig.
Das Amt für soziale Sicherheit hat die notwendigen Daten zu den Subventionen im Sommer letzten Jahres bei den Einwohnergemeinden erhoben und das Gesuch um Finanzhilfe beim Bund eingereicht. Gemäss den erhobenen Daten unterstützten im Jahr 2019 62 Einwohnergemeinden die familienergänzende Kinderbetreuung, um Drittbetreuungskosten der Eltern zu senken. Dazu leisteten sie laut Mitteilung der Staatskanzlei Subventionen im Umfang von knapp sieben Mio. Franken.
Für die Finanzhilfe sind die Beitragsjahre August 2020 bis Juli 2023 relevant. In diesem Zeitraum planen zwei Gemeinden, Subventionen neu einzuführen. 22 Gemeinden wollen ihr bestehendes Angebot ausbauen. Dazu werden von den Gemeinden total knapp 3,9 Mio. Franken zusätzliche Mittel eingeplant. An diesen Subventionen wird sich der Bund wohl mit 1,4 Mio. Franken beteiligen.
Der Entscheid des Bundes ist vorerst provisorisch. Die Finanzhilfe ist abhängig von den während den Beitragsjahren tatsächlich geleisteten Subventionen durch die Einwohnergemeinden. Ausserdem müssen National- und Ständerat der Erhöhung des Verpflichtungskredits um 80 Millionen Franken auch erst noch zustimmen.