Der Regierungsrat unterstützt die Massnahmen und Lockerungen, die der Bundesrat mit dem vierten Öffnungsschritt vorsieht. Allerdings müssten dabei die Schutzmassnahmen konsequent eingehalten und die Entwicklung der epidemiologischen Lage gut beobachtet werden.
Der vom Bundesrat geplante vierte Öffnungsschritt, über welchen er gestern Mittwoch definitiv entschieden hat, umfasst folgende Massnahmen: Die Erhöhung der maximalen Anzahl Personen bei Veranstaltungen, bei Sport- und Kulturaktivitäten im Amateurbereich sowie beim Präsenzunterricht an Hochschulen. Ausserdem sollen die Innenbereiche von Restaurants und die Wellnessanlagen wieder öffnen dürfen. Des Weiteren sollen Geimpfte künftig von Quarantänemassnahmen ausgenommen und die Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die ihre Belegschaft regelmässig testen, aufgehoben und durch eine Homeoffice-Empfehlung ersetzt werden.
Der Regierungsrat begrüsst die im Rahmen des vierten Öffnungsschrittes vorgeschlagenen Massnahmen. Angesichts der erfreulichen Fortschritte bei der Impfung und der aktuell sinkenden Fallzahlen sollen weitere Öffnungsschritte erfolgen. Sollten die im Drei-Phasen-Modell des Bundesrates definierten Richtwerte in Bezug auf die Fallzahlen, die Hospitalisierungen, die Belegung der Intensivbetten und den Re-Wert überschritten werden, ist laut Regierung auf weitere Öffnungsschritte zu verzichten. In diesem Fall wären Verschärfungen zu prüfen.
In der Bekämpfung der Pandemie spielen vor diesem Hintergrund die bewährten Massnahmen «Schützen – Testen – Impfen » weiterhin eine zentrale Rolle. Die Öffnungsschritte erfordern zudem eine rasche und effiziente Erfassung der Kontaktdaten. Gemäss Vernehmlassungsentwurf können die Kantone weitere Vorgaben zur Erhebung, Bereitstellung und Übermittlung von Kontaktdaten erlassen. Dazu gehört die Möglichkeit, die Kontaktdaten in Restaurants und an Veranstaltungen umfassend und zeitnah in digitaler Form zu erheben und diese dem Contact Tracing zur Verfügung zu stellen. Diese Option wird auch für den Kanton Solothurn geprüft.