Die Regierung schafft einen finanziellen Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung mit mehr als 1000 Teilnehmenden. Dafür beantragt sie dem Kantonsrat einen Kredit von fünf Millionen Franken.
Für Publikumsveranstaltungen von überkantonaler Bedeutung hat der Bund einen Schutzschirm – Ersatz der ungedeckten Kosten – eingeführt, falls diese aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen der Covid-19-Pandemie abgesagt, verschoben oder stark reduziert durchgeführt werden müssen. Der Regierungsrat hat nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit diese Absicherung auch im Kanton Solothurn eingeführt werden kann. Die Ausfallentschädigung ist bis am 30. April 2022 befristet.
Die Veranstaltung muss im Kanton Solothurn stattfinden und ein öffentlich zugänglicher Publikumsanlass sowie für mehr als 1000 Personen oder als mehrtägige Veranstaltung für mindestens 1000 Personen pro Tag konzipiert sein. Um eine Zusicherung für den Schutzschirm geltend zu machen, muss eine Anlassbewilligung inklusive gesundheitspolizeilicher Bewilligung vorliegen.
Muss eine Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesagt oder verschoben werden oder kann sie nur reduziert durchgeführt werden, so kann das Veranstaltungsunternehmen, das dem Schutzschirm unterstellt ist, ein Gesuch um Auszahlung der Unterstützungsleistung stellen. Die Leistung des Kantons an das Eventunternehmen bemisst sich nach den effektiv entstandenen, ungedeckten Kosten.
Zur Finanzierung des Schutzschirms beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Verpflichtungskredit von fünf Millionen Franken brutto. Daran beteiligt sich der Bund mit 50%. Die Zusicherung zur Unterstellung unter den Schutzschirm kann erteilt werden, sobald die Bewilligung des Kredits durch den Kantonsrat vorliegt. Ab Mitte August können Gesuche zur Zusicherung des Schutzschirms eingereicht werden.