Das «Thaler Komitee NEIN zur überrissenen 81-Millionen-Luxusstrasse» fordert den Regierungsrat auf, die für den 26. September anstehende kantonale Abstimmung zu verschieben, bis das juristische Verfahren geklärt ist.
Aktueller Anlass für diesen Vorstoss ist das vom Verwaltungsgericht eingeforderte Gutachten, wonach das Vorhaben «Verkehrsanbindung Thal» in der Klus bei Balsthal insgesamt zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Ortsbildes von nationaler Bedeutung führen würde. Damit ist das Projekt laut dem Komitee de facto nicht bewilligungsfähig. Im laufenden Beschwerdeverfahren gegen die Umfahrung Klus hatte das Solothurner Verwaltungsgericht im Herbst 2020 die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) um die Begutachtung des Projekts ersucht.
Das zusammen mit der Eidgenössischen Natur und Heimatschutzkommission (ENHK) verfasste Gutachten liegt nun vor. Gesamthaft beurteilen die ENHK und die EKD die negativen Auswirkungen hinsichtlich der Schutzziele als schwere Beeinträchtigung des Ortsbilds von nationaler Bedeutung.