Ortsplanung der Stadt Olten / Anzeiger Thal Gaeu Olten

Räumliches Leitbild geht in Mitwirkung

Bis Ende September kann die Bevölkerung das Text- und Planmaterial online bewerten

Die Ortsplanung der Stadt Olten wird derzeit überarbeitet. Das im Entwurf vorliegende räumliche Leitbild als erster Schritt stellt die Weichen für die Zukunft. Seit Montag läuft die öffentliche Mitwirkung zum räumlichen Leitbild, an der alle Interessierten bis zum 30. September online teilnehmen können.

Das räumliche Leitbild der Stadt Olten stellt die Weichen für die Zukunft. Auf den Horizont von ungefähr 2045 ausgerichtet, soll es eine breit abgestützte nachhaltige und zukunftsweisende Entwicklung von Siedlung, Mobilität, Landschaft und Umwelt gewährleisten. Es ist nicht eigentümerverbindlich, sondern dient der kommunalen Planungsbehörde als Grundlage für die anstehende Nutzungsplanung sowie für weitere raumrelevante Planungen oder Vorhaben.

Olten wächst weiter. Im Vordergrund steht ein qualitatives Wachstum, das auf die Weiterentwicklung der Stärken und Behebung von Defiziten abstützt. Fünf Leitsätze fassen die generellen räumlichen Entwicklungsziele zusammen:
• Generelle Positionierung: Olten ist im Fluss und positioniert sich als wachsendes Zentrum.
• Siedlungsraum: Olten ist vielfältig und entwickelt sein Stadtbild behutsam weiter.
• Mobilität: Olten ist beweglich und setzt auf eine stadtverträgliche Mobilität.
• Freiraum & Landschaft: Olten ist durchgrünt und pflegt seine vielfältigen Lebensräume.
• Klima: Olten ist dem Klimaschutz verpflichtet und gestaltet seine Entwicklung umweltverträglich.

Zu jedem Leitsatz werden räumliche Strategien definiert. Bestimmte Themen und Fokusgebiete werden vertieft behandelt: Hochhäuser/höhere Häuser, Schützenmatt/Stationsstrasse, Neuhard, Bifang, Chlos und die Hauptachsen. Das Leitbild wird um einen Grundlagenbericht und die Quartiersteckbriefe ergänzt.

Online mitwirken
In §9 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Solothurn ist festgelegt, dass die Einwohnergemeinden ihrer Bevölkerung Gelegenheit geben, sich zum räumlichen Leitbild zu äussern. In diesem Sinne führt die Stadt Olten seit Montag und bis am 30. September eine öffentliche Mitwirkung durch. Parallel dazu werden die Unterlagen auch für eine Vorprüfung beim Kanton eingereicht.

Da die aktuelle Corona-Situation noch keine physischen Mitwirkungsanlässe im ursprünglich geplanten Sinne erlaubt, wird die Mitwirkung zum Leitbild auf «E-Mitwirkung», einem elektronischen Portal, durchgeführt. Die Plattform bietet vielfältige Möglichkeiten für direkte und gezielte Kommentare und Anträge zum aufgeschalteten Text- und Planmaterial.

Im ersten Halbjahr 2022 vor Parlament
Für die Organisationen besteht die Möglichkeit zum gemeinsamen Arbeiten an einer Eingabe. Die teilautomatisierte Auswertung bietet sodann Effizienzgewinne in der Nachbearbeitung. Konventionelle schriftliche Eingaben sind aber weiterhin möglich.

Medienberichte, Plakate und Inserate werden während der Mitwirkungsphase auf die Möglichkeit, sich unter www. ortsplanrevision.olten.ch zum räumlichen Leitbild einzubringen, hinweisen. Dort finden sich unter anderem auch Videos, welche einerseits die Nutzung der elektronischen Mitwirkung erklären, anderseits den Inhalt des räumlichen Leitbildes in geraffter Form präsentieren.

Im Anschluss an die Mitwirkung werden deren Ergebnisse und – sobald vorliegend – die Resultate der kantonalen Vorprüfung ausgewertet und das Leitbild entsprechend überarbeitet und allenfalls ergänzt. Parallel dazu wird ein Vorgehenskonzept für die darauffolgende Ortsplanung erstellt. Ziel ist, dem Gemeindeparlament im ersten Halbjahr des kommenden Jahres das Leitbild und die Vorlage zur Genehmigung des Vorgehens und Planungskredits für die Ortsplanung zu unterbreiten.

Erarbeiten von Masterplänen
Anschliessend beginnt ab Mitte 2022 die Erarbeitung der Grundlagen für die Nutzungsplanrevision. Dabei sind diverse themenbezogene Konzepte und gebietsbezogene Masterpläne zu erarbeiten, etwa ein städtisches Freiraum- und Klimakonzept, ein Parkraumkonzept, ein Hochhauskonzept und ein Bauinventar zur Bestimmung der erhaltenswerten Bauzeugen in der Stadt Olten. In teilweise parallelen und nachfolgenden Schritten werden die grundeigentümerverbindlichen Nutzungspläne inklusive Bau- und Zonenreglement überarbeitet und die altrechtlichen Gestaltungspläne auf ihre Aktualität hin überprüft. Die Bewilligungs- und allfällige Rechtsmittelverfahren können weitere Jahre in Anspruch nehmen.

www.ortsplanung.olten.ch.