Aufgrund der angespannten epidemiologischen Lage passt der Kanton vorsorglich seine Kapazitäten auf den Intensivstationen an. Er empfiehlt auch allen Spitälern und Kliniken dringend, strengere Besuchsregelungen einzuführen. An den kantonalen Schulen gilt nun wieder Maskenpflicht.
Die Intensivpflegestationen (IPS) der soH im Kantonsspital Olten und im Bürgerspital Solothurn gelangen an ihre Kapazitätsgrenzen. Innerhalb kürzester Zeit sind die IPS-Stationen insbesondere durch an Covid-19 erkrankte Reiserückkehrende gefüllt worden. Der grösste Teil dieser Patientinnen und Patienten ist nicht geimpft. Der Kanton Solothurn hat deshalb vergangene Woche gemäss Drei-Phasen-Modell vom Normalbetrieb auf die erste Eskalationsstufe umgestellt. Gemäss Auftrag des Kantons kann unter Phase 1 auf bis maximal 25 Intensivpflegeplätze erhöht werden. Die personellen Ressourcen der soH sind jedoch begrenzt. Daher wird sie ihren Leistungsauftrag für Phase 1 durch bedarfsgerechte Anpassung der Intensivpflegeplätze erfüllen. Diese Erhöhung der Intensivpflegebetten wird nach eigenem Ermessen der soH und unter Berücksichtigung der stark geforderten Pflegefachpersonen umgesetzt, die so gut wie möglich geschützt werden müssen. Nicht dringende Operationen oder Wahleingriffe müssen deshalb teilweise verschoben werden.
Hohe Belastung des Personals
Aufgrund der bereits lange andauernden hohen körperlichen und psychischen Belastung sind viele Gesundheitsfachleute erschöpft und nicht mehr in der Lage, weitere Sondereinsätze zu leisten. Die Fluktuation ist hoch, und es drohen weitere Kündigungen. Zudem herrschte bereits vor Einsetzen der Pandemie ein Fachkräftemangel, gerade in den hochspezialisierten Pflegebereichen wie jenem der Intensivpflege. «Wir müssen Sorge tragen zu den Gesundheitsfachpersonen », sagt Frau Landammann Susanne Schaffner. «Von ihnen hängt eine funktionierende Gesundheitsversorgung ab.» Die flexible, bedarfsgerechte Erhöhung ermögliche eine mittelfristige, nachhaltige Sicherung der Intensivplätze. «Die Bevölkerung trägt einen wichtigen Teil bei: Wer geimpft ist, schützt nicht nur sich selber, sondern auch andere. Die Impfung ist das wirkungsvollste Mittel, die Pandemie einzudämmen», unterstreicht die Gesundheitsdirektorin.
Der Kanton empfiehlt allen Spitälern und Kliniken dringend, strengere Besuchsregelungen einzuführen: Eine Person darf während einer Stunde eine Patientin oder einen Patienten pro Tag besuchen. Dazu muss sie ein Covid-Zertifikat vorweisen, also geimpft, genesen oder getestet sein.
Wieder Maskenpflicht ab Sek II
Seit diesem Montag gilt an den kantonalen Schulen ab Sekundarstufe II wieder Maskenpflicht. Dies weil an den solothurnischen kantonalen Schulen der Sekundarstufe II seit den Sommerferien die Covid-19-Fälle und die Quarantäne-Anordnungen stark ansteigen. Um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lernenden, der Lehrpersonen und des weiteren Schulpersonals möglichst wirksam zu schützen, hat der Regierungsrat beschlossen, wieder eine generelle Maskentragpflicht im Innenbereich der Berufsbildungszentren und Kantonsschulen einzuführen. Dies in Ergänzung zu den bestehenden Massnahmen. Ausgenommen davon sind die Sek-P-Schülerinnen und Schüler. Die Notwendigkeit dieser Massnahme wird laufend überprüft.