Mit Licht lässt sich sparen

Gut gemeint, nicht ganz gut kommuniziert. Im Herbst vor einem Jahr liess die schweizerische Agentur für Energieeffizienz gutes verlauten. Wer seine alte Halogen-Leuchte mit einer LED-Lampe tauscht, erhält bis zu 40 Prozent der Kosten zurückerstattet. Tönt doch ganz interessant – wenn man es wüsste. Nicht mal Fachgeschäfte wurden über diese Aktion informiert. Es ist noch nicht zu spät. Die vom Bund unterstützte Aktion läuft noch bis Ende dieses Jahres.

Ein Auslöser dieser buchstäblich einleuchtenden Aktion war unter anderem die coronabedingte Arbeit in den eigenen vier Wänden. Die halbe Schweiz arbeite derzeit in den eigenen vier Wänden. Umso wichtiger sei es, den Arbeitsplatz zu Hause gut zu beleuchten. Das Bundesprogramm «alledin.ch» unterstütze den Ersatz der alten Halogen-Stehleuchten durch effiziente LED-Leuchten. Bis zu 40 Prozent der Kosten (maximal 125 Franken) können rückverlangt werden. So schrieb die schweizerische Agentur für Energieeffizienz (S.A.F.E) in einer Medienmitteilung. Die freudige Nachricht ging wohl in den Medien bzw. in der täglichen Nachrichtenflut über die Seuche unter.

Lumen est Lumen
Wieso soll man die gute alte Halogenlampe im Büro, im Wohn- oder Schlafzimmer umtauschen? Der Grund ist einfach: Seit Herbst 2018 werden Halogenleuchten nicht mehr produziert. Halogen erwies sich zwar als hervorragendes Leuchtmittel – allerdings mit einer schlechten Energieeffizienz und einer zu kurzen Lebensdauer. Auch herkömmliche Glühbirnen gibt es nicht mehr.

Machen wir die Rechnung. Eine Halogenlampe erzeugt nur bis zu 20 Lumen Leuchtkraft pro Watt, eine LED-Lampe bis zu 120 Lumen pro Watt. Eine LED-Lampe leuchtet bis zu 25 000 Stunden, einer herkömmliche rund 2000 Stunden. Lumen? – Lumen (lm) ist die Einheit für den sogenannten Lichtstrom. Sie gibt an, wie viel Licht eine Lampe abstrahlt. Kurz gesagt: Lumen misst Helligkeit! Heutzutage ist beim Kauf einer Lampe der Lumen-Wert entscheidend und nicht mehr die Wattzahl.

Fachleute sagen, dass die teurere LED-Lampe bereits nach zwei Jahren amortisiert sei. Also spare man ab dem dritten Jahr nicht nur Energie, sondern bares Geld.

So viel zu Kelvin
LED erzeuge vor allem kaltes Licht, heisst es. Stimmt das? Es ist so, dass die ersten LED tatsächlich Kälte vermittelten, weil die Glühbirne oder später die Halogenlampe buchstäblich Wärme oder sogar Hitze erzeugte. Die heutigen LED-Lampen strahlen bei einer Farbtemperatur von 2700 bis 3000 Kelvin ein warmes, angenehmes Licht aus. Kelvin? – Das Kelvin ist nach dem internationalen Einheitensystem die Basiseinheit der thermodynamischen Temperatur. Für 2800 Kelvin zu erzeugen, war früher eine 100-Watt-Lampe bzw. eine 75-Watt-Halogenlampe nötig. Für 3000 Kelvin musste bereits eine 200-Watt-Lampe, oder 175-Watt-Halogenlampe leuchten. 5000 Kelvin entsprechen der Morgenoder Abendsonne.

So geht’s zum Förderbeitrag
Nähern wir uns also Schritt für Schritt der subventionierten LED-Lampe und beantworten folgende wichtige Fragen:

Wieviel Geld erhält man?
Die Förderung beträgt maximal 40 Prozent des Kaufpreises der neuen LED-Leuchte, jedoch maximal 125 Franken pro LED-Leuchte. Diese erhöhten Beiträge gelten befristet bis Ende 2021 aufgrund der Corona-Sofortmassnahmen des Bundesamtes für Energie. Ab 2022 beträgt die Förderung voraussichtlich 30 Prozent des Kaufpreises!

Wer darf mitmachen?
Im Prinzip können alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz von dieser Aktion profitieren. Damit der Förderbetrag ausbezahlt werden kann, muss ein Antragsteller über ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz verfügen.

Können auch Firmen von dieser Aktion profitieren?
Solange Halogen-Stehleuchten (auch mehrere) mit LED-Leuchten ausgewechselt werden, dürfen auch Firmen von diesem Subventionsangebot profitieren.

Wo muss die Leuchte gekauft werden?
LED-Lampen können über herkömmliche Verkaufsstellen (Fachgeschäfte, Fachmarkt, Händler, Internetverkauf) erworben werden. Wichtig: Der Kaufbeleg (Quittung oder Rechnung) muss in Schweizer Franken ausgestellt sein.

Wie viele Lampen dürfen maximal erworben werden?
Pro Person dürfen maximal fünf Leuchten erworben werden. Für jede Lampe muss allerdings ein neuer Antrag gestellt werden.

Entsorgung der Halogen-Lampe.
Halogenlampen können in einem Fachgeschäft oder bei einer Sammelstelle entsorgt werden. Wichtig ist, dass ein Foto von der Entsorgung aufgenommen wird.

Zum Förderprogramm «alledin»
Halogenlampen sind grosse Energieverschwender. Nur 7 Prozent der Elektrizität wird in Licht umgewandelt, die restlichen 93 Prozent verpuffen als Wärme. Die meisten Halogenlampen sind deshalb seit 2018 verboten. Die stabförmigen Halogenlampen (Sockeltyp R7s) sind jedoch trotz ihrer hohen elektrischen Leistungen (150 bis zu 1000 Watt) nach wie vor zugelassen. Sie werden unter anderem in Stehleuchten eingesetzt und sind besonders in privaten Haushalten sehr verbreitet. Das «alledin»-Förderprogramm hat zum Ziel diese Halogenleuchten durch effiziente LED-Leuchten zu ersetzen und somit einen Beitrag zur Reduktion des Stromverbrauches zu leisten.

Wichtig: Wer vom Förderprogramm profitieren will, muss die Leuchte ganz auswechseln, weil es im Gegensatz zu den früheren Glühbirnen Ersatzteile gibt (Retrofit), die mit moderner LED-Technologie ausgestattet ist.

Wie kommt man zum Förderbeitrag? – Wer die Quittung im PDF-Format auf der Website www.alledin.ch hochlädt, erhält 40 Prozent des Verkaufspreises zurück. Die Förderung ist aber auf 125 Franken beschränkt. Ausserdem muss der Kaufpreis mindestens 125 Franken betragen, damit das Fördergeld fliesst.

Text: Immobilien-Woche und Bild: Shutterstock
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