2 G Kanton Solothurn / Anzeiger Thal Gäu Olten
Mit der 2G-Regelung dürfen sich Gäste im Kanton Solothurn weiterhin ohne Maske und ohne Sitzpflicht amüsieren.

Mehr Freiheiten mit der 2G-Regel

Der Regierungsrat hat am Montag beschlossen, dass Betriebe im Kanton Solothurn die Wahl haben: Entweder setzen sie auf 2G, lassen also keine Getesteten mehr herein. Oder dann gilt 3G, will heissen: Maskenpflicht im Innenbereich sowie ein Stehverbot beim Konsumieren.

Noch vor Wochenfrist hatte der Solothurner Regierungsrat andere Massnahmen als der Bundesrat erlassen, am Montag nun hat die Exekutive entschieden, dass keine strengeren Massnahmen gelten sollen, wenn Clubs, Bars, Theater oder Kinos die freiwillige bundesrechtliche 2-G-Regel anwenden. Damit gilt die Masken- und Sitzpflicht bei Konsumation nicht, wenn der Zugang auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat beschränkt ist. Ersten Medienberichten zufolge scheint, wenig überraschend, klar: Die allermeisten Clubs, Bars und Kinos dürften auf 2G setzen, um ihren Betrieb wenigstens einigermassen am Laufen halten zu können.

Damit passt die Solothurner Regierung ihre Regelung dem Bundesrat an, dessen schweizweite Massnahmen, die er am Freitag beschlossen und kommuniziert hatte, an diesem Montag in Kraft getreten sind.

Text: MGT & Bild: ZVG