Gesetz über unterirdischen Guetertransport / Anzeiger Thal Gaeu Olten

Parlament gibt grünes Licht für Grossprojekt

National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung von vergangener Woche endgültig Ja gesagt zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG). Damit erhält das Generationenprojekt Cargo sous terrain seine gesetzliche Grundlage.

Die zentrale Voraussetzung für die Investition von weiteren 100 Mio. Franken für die Planung der ersten Teilstrecke Härkingen/Niederbipp-Zürich ist nun gegeben. «Wir sind dem Parlament, aber auch dem Bundesrat und den Bundesbehörden äusserst dankbar, dass sie mit diesem Gesetz Cargo sous terrain möglich machen», sagt Peter Sutterlüti, VR-Präsident von Cargo sous terrain (CST). «Die Investitionen der CST-Aktionärsfirmen tragen nun ebenso Früchte wie die engagierte Arbeit unseres gesamten Teams.» Seit Anfang dieses Jahres hat das Parlament das UGüTG sorgfältig beraten. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den unterirdischen Gütertransport inklusive Citylogistik ist in dieser Dimension ein Novum für die Schweiz. Am Ende entstand ein Bundesgesetz, das den ausschliesslich privat finanzierten, wirtschaftlichen Betrieb von CST ermöglicht und gleichzeitig die Interessen der Allgemeinheit sichert.

Just die kritischen Stimmen im Gesetzgebungsprozess haben laut Sutterlüti dazu beigetragen, das Bewusstsein für die berechtigten Anliegen der unterschiedlichen Interessengruppen zu schärfen. CST wird nun ihre Strukturen anpassen, dazu übernimmt ab Februar 2022 Dominik Cajochen die neue Funktion als Gesamtprojektleiter Betrieb und Markt, während die Gesamtprojektleitung Bau und Technik bei Klaus Juch verbleibt. Die Hauptinvestoren bringen nun die seit längerem vertraglich zugesagten 100 Mio. Franken ein, um die Planung des Gesamtlogistiksystems bis zur Baubewilligungsreife voranzubringen.

Bis 2025 soll die Planung der ersten Teilstrecke von Härkingen-Niederbipp nach Zürich abgeschlossen sein. Dazu gehört eine enge Abstimmung mit den beteiligten Kantonen und Gemeinden im Rahmen des Sachplans und der Richtplanverfahren. 2026 beginnt der Bau der ersten Teilstrecke, welche im Jahr 2031 in Betrieb gehen soll.

Text: MGT & Bild: ZVG