Katasterwerte Kanton Solothurn / Anzeiger Thal Gäu Olten
Im Fokus: Der Wert der Grundstücke.

Katasterwerte den Gegebenheiten anpassen

Die Ermittlung der steuerbaren Werte von Grundstücken soll künftig im Kanton Solothurn deutlich vereinfacht werden. Die Regierung hat die Totalrevision der Katasterschätzung in die Vernehmlassung geschickt. Diese führt zu Mehreinnahmen bei der Vermögenssteuer, die durch eine Senkung des Steuerfusses bei der Staatssteuer ausgeglichen werden sollen.

Das heutige System zur Ermittlung der Vermögenssteuerwerte von Grundstücken («Katasterwerte») soll nach über 50 Jahren komplett überarbeitet und stark vereinfacht werden. Das neue System, welches die Regierung noch im Dezember in die Vernehmlassung geschickt hat, sieht vor, dass die Katasterwerte künftig auf nachvollziehbare Weise durch eine Kombination von Landwert und Gebäudewert berechnet werden. Zudem wird die in den letzten Jahrzehnten regional unterschiedlich verlaufene Entwicklung des Kantons berücksichtigt. Die heute viel zu tiefen Katasterwerte werden in einen Bereich zurückgeführt, der mit Bundesrecht und Verfassung wieder vereinbar ist. Die neue Katasterschätzung soll laut Mitteilung der Staatskanzlei auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden.

Zeitgemässes System
Die neue Katasterschätzung erfolgt künftig unter Anwendung einer hedonischen Methode nach einem zeitgemässen System, wie es der Kanton Luzern jüngst eingeführt hat und das im Kanton Zürich bereits seit Jahren erprobt ist. Hierzu hat das Unternehmen für Immobilienberatung, Wüest Partner AG, alle Gemeinden im Kanton in mehrere Landwertzonen pro Gemeinde eingeteilt. So kann parzellenscharf der Landpreis pro Quadratmeter für jedes Grundstück ermittelt werden. Bei überbauten Grundstücken wird zudem der Zeitwert des Gebäudeversicherungswertes hinzugerechnet. Aus der Kombination von Landwert und Gebäudezeitwert wird der Katasterwert einfach und nachvollziehbar berechnet. Für Renditeliegenschaften wird der Katasterwert hingegen durch eine Kapitalisierung der Mieterträge berechnet.

Keine generelle Erhöhung
Auch bei den Eigenmietwerten soll eine Vereinfachung stattfinden, indem die zurzeit ab einem Katasterwert von 240000 Franken anfallende Einzelbewertung wegfällt. Künftig wird der Eigenmietwert nur noch in Prozenten des Katasterwertes erhoben, allerdings viel feiner abgestuft als aktuell. Angesichts der sehr tiefen heutigen Katasterwerte und der gestiegenen Grundstückpreise werden die neuen Katasterwerte höher ausfallen. Erklärtes Ziel der Regierung ist aber nicht, Steuermehreinnahmen auf Kosten der Hauseigentümer zu generieren. Vielmehr soll das System der Katasterschätzung wieder rechtsgleich und rechtskonform werden. Deshalb sollen die neuen Katasterwerte so moderat wie möglich ausfallen. Die beim Kanton entstehenden Mehreinnahmen von 18,7 Mio. Franken sollen durch eine Senkung des Staatssteuerfusses wieder zurückgegeben werden.

Text: MGT & Bild: ZVG