Die seit November geltenden Massnahmen entlang des Aareufers im Kanton Solothurn zur Bekämpfung der Vogelgrippe werden bis 15. März dieses Jahres verlängert.
Im November 2021 wurde in einem Zürcher Geflügelbetrieb die hoch pathogene aviäre Influenza HPAI, auch Vogelgrippe genannt, festgestellt. Der Kanton Solothurn ergriff deshalb gemäss Notverordnung des Bundes Massnahmen für Hausgeflügel in einem 1-Kilometer-Streifen entlang der Aare und verhängte eine Überwachungspflicht in einem 3-Kilometer-Streifen. Aufgrund einer massiven Häufung von Vogelpestfällen in ganz Europa werden die Massnahmen am Aareufer nun verlängert, heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons. So gilt beispielsweise weiterhin für den 1-Kilometer-Streifen entlang der Aare: Futterund Tränkestellen des Hausgeflügels dürfen nicht für Wildvögel zugänglich sein, Gänse- und Laufvögel müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten und Auslaufflächen mit einem Netz mit einer Maschenweite von höchstens vier Zentimetern abgedeckt werden. Auch Märkte und ähnliche Veranstaltungen, an denen Geflügel aufgeführt wird, sind weiterhin verboten.
Aufzeichnungen über die Todesfälle
Die Tierhalterinnen und Tierhalter aller Geflügelbetriebe im Streifen von bis zu drei Kilometern entlang der Aare sind angehalten, Auffäligkeiten nach wie vor dem Tierarzt melden. Wer mehr als 100 Vögel hält, muss zusätzlich Aufzeichnungen über die Todesfälle und besondere Krankheitsanzeichen führen. Die kürzlich ebenfalls im Kanton Zürich aufgetretene Erkrankung von Geflügel steht nicht im Zusammenhang mit den Massnahmen des Kantons Solothurn. Wie der Kanton in seiner Mitteilung unterstreicht, handelt es sich dabei vielmehr um das von einem anderen Erreger verursachte Newcastle-Virus.