Covid Lockerungen Kanton Solothurn / Anzeiger Thal Gäu Olten
In naher Zukunft könnte es auch im Kanton Solothurn immer öfter heissen: Maske weg!

Auch der Kanton ist für Lockerungen

Der Solothurner Regierungsrat unterstützt das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen für eine Aufhebung der Massnahmen. Dieses sieht vor, die Lockerungen je nach epidemiologischer Lage in einem oder in zwei Schritten umzusetzen. Die kantonale Covid-19-Verordnung wird zudem per 17. Februar aufgehoben.

Der Bundesrat hat am 2. Februar mit seinem Vorschlag zur raschen Aufhebung der Massnahmen für Hoffnung gesorgt: Bei einer klar erkennbaren Abnahme der Fall- und Hospitalisierungszahlen sollen die Massnahmen in einem einzigen Schritt aufgehoben werden. Falls die Infektionszahlen Mitte Februar weiterhin ansteigen oder die Hospitalisationen noch nicht sinken, soll in zwei Schritten gelockert werden.

Der Solothurner Regierungsrat begrüsse das vorgeschlagene Vorgehen, heisst es in einer Medienmitteilung. Jedoch soll unabhängig von den Öffnungsschritten vorübergehend weiterhin eine Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr aufrechterhalten werden. In Aussenbereichen von Grossveranstaltungen soll sie hingegen fallen. Der Kanton hebt dazu seine Covid-19-Verordnung per 17. Februar auf.

Maskenpflicht an Primarschule aufgehoben
Seit Montag ist die Maskenpflicht für Primarschulkinder aufgehoben. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule und für die an der Schule tätigen erwachsenen Personen gilt vorerst weiter bis zum 25. Februar. Die günstige Entwicklung in den Spitälern sowie der hohe Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ermöglichen es, die Schutzmassnahmen an den Schulen sukzessive zu reduzieren: Als wichtige Öffnungsmassnahme für die Schule hat der Bundesrat die Quarantäne gestrichen. Mit ihr kann die Maskenpflicht für Primarschulkinder aufgehoben werden – wobei aktuell sowieso Schulferien sind. Infizierte Kinder zu isolieren, bleibt jedoch unverändert wichtig und unterbricht Ansteckungsketten. Die repetitiven Tests haben sich dafür als wirkvolles Instrument bewährt und werden beibehalten, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Hingegen kann das Testintervall ab dem 14. Februar auf einmal pro Woche reduziert werden. Die Tests werden vorerst bis Ende März fortgeführt.

Die Maskenpflicht für die Sekundarschule sowie für die an der Primar- und Sekundarschule tätigen erwachsenen Personen gilt unverändert weiter bis am 25. Februar. Die Reihenfolge und das Tempo der Lockerungsschritte hängen von den Entscheiden des Bundesrates ab. Dieser wird voraussichtlich am 16. Februar die Situation neu beurteilen

Text: MGT & Bild: ZVG