Klarer Plan für Schutzsuchende

Der Bundesrat hat vorletzte Woche entschieden, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Schutzstatus S erhalten. Jetzt hat der Kanton Solothurn die wichtigsten Auswirkungen für die Registrierung und die kantonale Unterbringung geregelt.

Mit der Massnahme des Bundesrates erhalten die Schutzsuchenden rasch und unbürokratisch ein Aufenthaltsrecht und Schutz in der Schweiz, ohne dass sie ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Das Aufenthaltsrecht ist vorerst auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden, wenn der Krieg in der Ukraine anhalten sollte. Der Schutzstatus S ermöglicht den betroffenen Menschen Zugang zur Unterbringung, Unterstützung durch die Sozialhilfe und die notwendige medizinische Versorgung. Der Zugang zum Arbeitsmarkt und der Schulbesuch der Kinder sind mit dem Status S ebenfalls gewährleistet. Die Auswirkungen für Registrierung und Unterbringung im Kanton Solothurn hat die Staatskanzlei nun in einer Mitteilung bekanntgegeben.

Registrierung in Bundesasylzentren
Alle schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainer können sich bei einem Bundesasylzentrum mit Verfahren innerhalb von 90 Tagen seit der Einreise registrieren lassen. Dies ist zwingend notwendig für den Erhalt des Schutzstatus S. Im Anschluss an die Registrierung erfolgt die Zuteilung in den Kanton Solothurn und die vorläufige Unterbringung in einer kantonalen Unterkunft. Die entsprechenden Ausweispapiere mit dem Schutzstatus S werden vom kantonalen Migrationsamt ausgestellt, nachdem die Schutzgewährung durch das Staatssekretariat für Migration erfolgt ist. Personen, welche bereits bei Privaten im Kanton Solothurn untergebracht sind, melden sich für die Registrierung im Bundesasylzentrum in Basel. Nach der Registrierung werden die Schutzsuchenden vom Kanton rückwirkend auf den Termin der Antragsstellung automatisch durch den Kanton krankenversichert. Für die Prüfung und Ausrichtung der Sozialhilfe sind die jeweiligen Sozialregionen und Gemeinden zuständig. Schutzsuchende, die Sozialhilfe benötigen, sollen sich bei der zuständigen Sozialregion melden.

Unterbringung und Schulbesuch
Im Kanton Solothurn wurden bereits mehrere hundert zusätzliche Plätze für die Erstunterbringung bereitgestellt. Seit letzter Woche werden schutzsuchende Ukrainerinnen und Ukrainer in der familienfreundlich eingerichteten Fridau in Egerkingen aufgenommen. Nach dem Aufenthalt in den kantonalen Unterkünften werden die schutzsuchenden Personen auf die Sozialregionen beziehungsweise Gemeinden verteilt. Das Amt für Gesellschaft und Soziales habe die Gemeinden gebeten, sich vorzubereiten und bei Bedarf die kommunalen Unterbringungsstrukturen aufzustocken.

Der Kanton begrüsst und unterstützt auch die private Unterbringung in Gastfamilien. Die Zuweisungen erfolgen ebenfalls nach der Registrierung und dem anschliessenden Aufenthalt in einer kantonalen Unterkunft. Die Abklärungen der Gastfamilien und die Unterstützung und Begleitung der privaten Unterbringung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Flüchtlingshilfe Schweiz.

Für Kinder im schulpflichtigen Alter zwischen 4 und 16 Jahren gilt gemäss Bundesverfassung die Pflicht und das Recht auf den Volksschulunterricht. Sie werden dort von der Schule empfangen und aufgenommen, wo sie wohnen. Die Schulen hätten langjährige Erfahrungen mit neu Zuziehenden, die Konzepte dafür bestünden, heisst es vom Kanton.

Text: MGT & Bild: ZVG