Das Kunstmuseum Olten wird von seinem heutigen Standort an der Kirchgasse 8 ins Nachbarhaus verlegt. Die freigewordene Fläche soll im Baurecht für eine neue Nutzung abgegeben werden, teilt die Stadt mit. Investoren können bis zum 26. April ihr Interesse anmelden.
Die Liegenschaft Kirchgasse 8 wird heute vom Kunstmuseum Olten für Ausstellungen, zur Lagerung des Kulturgutes und die dafür erforderlichen Arbeitsplätze genutzt. Gemäss Beschluss des Gemeindeparlaments vom September 2020 soll diese Nutzung in die direkt angrenzende Liegenschaft an der Kirchgasse 10 verlegt werden. Beide Liegenschaften befinden sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Olten. Mit der Verlegung wird die sanierungsbedürftige Liegenschaft Kirchgasse 8 frei für neue Nutzungen.
Gewerbe, Dienstleistung und Wohnen
Im Rahmen eines Architekturwettbewerbs wurden im vergangenen Jahr Vorschläge für die zwei Liegenschaften Kirchgasse 8 und 10 sowie den angrenzenden Platz der Begegnung erarbeitet. Das Projekt des Teams Buchner Bründler Architekten AG aus Basel obsiegte und wurde von der Jury zur Weiterbearbeitung empfohlen. Für die Kirchgasse 8 sieht es vor, diese weitestgehend zu erhalten und in Richtung Munzingerplatz durch einen Anbau zu ergänzen. Im Erdgeschoss wurden eine Gastronomienutzung sowie eine Ladenfläche angedacht. Im ersten Obergeschoss waren zwei Dienstleistungsflächen geplant und darüber total sieben Wohnungen.
Paralleler Bau zum Kunstmuseum
Der Stadtrat hat letzten November beschlossen, das Gebäude Kirchgasse 8 nach dem Umzug des Kunstmuseums Olten ins Nachbargebäude aus dem Verwaltungsvermögen zu entlassen. Die Liegenschaft soll ins Finanzvermögen überführt und im Baurecht an eine Investorin abgegeben werden. Das Projekt Kirchgasse 8 soll so entwickelt werden, dass die bauliche Umsetzung parallel mit dem neuen Kunstmuseum erfolgt. Die Vergabe des Baurechts soll gemeinsam mit dem Planungskredit des Kunstmuseums im Juni dem Gemeindeparlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach der Genehmigung des Baukredites für das Kunstmuseum Olten durch das Stimmvolk im kommenden Jahr und der Erteilung der Baubewilligungen beider Projekte soll in den Jahren 2024/25 gebaut werden.
Für die Umsetzung der Bauvorhaben ist der Auszug des Kunstmuseums aus der Kirchgasse 8 notwendig. Sollte das Volk die Gutheissung des Baukredits für das Kunstmuseum an der Kirchgasse 10 ablehnen oder keine zeitgerechte rechtsgültige Baubewilligung für das Kunstmuseum vorliegen, kann das Baurecht nicht vollzogen werden. Dann muss ein neues Vorgehen politisch konsolidiert werden, da sowohl das Kunstmuseum als auch die Liegenschaften generell nicht mehr lange im heutigen Zustand weiterbetrieben werden können.
Im Idealfall eine Win-win-Situation
Die nun per Ausschreibung gesuchte definitive Nutzung der Kirchgasse 8 soll für eine Belebung der Kirchgasse und stimmige Imagebildung durch attraktive Publikumsnutzungen sorgen, heisst es in einer Mitteilung der Stadt. Konkret sollen aus den Synergien der neuen Nutzung und des bestehenden Angebots sowohl das Projekt der Einwohnergemeinde wie auch jenes des Investors oder der Investorin profitieren und zur Attraktivität von Olten beitragen. Gesucht werde deshalb ein wirtschaftliches Baurechtsangebot mit marktfähigen und nachhaltigen Nutzungsangeboten. Das Wettbewerbsprojekt soll unter Einbindung des obsiegenden Planerteams und in Abstimmung mit dem Projekt Kunstmuseum umgesetzt werden. Interessenten können ihr Angebot bis zum 26. April einreichen.