Krieg in der Ukraine / Anzeiger Thal Gäu Olten
658 schutzsuchende Personen aus der Ukraine wurden dem Kanton Solothurn zugewiesen

Sorgfältige Abklärung und Begleitung

Krieg in der Ukraine: Der Kanton legt die Rahmenbedingungen für Gastfamilien fest

Die Schutzsuchenden aus der Ukraine werden im Kanton Solothurn primär in kantonalen und kommunalen Strukturen untergebracht und betreut. Der Kanton unterstützt auch die ergänzende Unterbringung in begleiteten Gastfamilien und hat die Rahmenbedingungen dazu festgelegt.

Der Kanton Solothurn begrüsse und unterstütze die ergänzenden privaten Initiativen und Unterbringungsangebote für Schutzsuchende aus der Ukraine, heisst es in einer Medienmitteilung. Es gebe bereits viele Private, die Schutzsuchende bei sich aufgenommen haben und in den letzten Wochen hätten sich zahlreiche Gastfamilien registriert. Nun hat der Kanton das weitere Vorgehen festgelegt und Rahmenbedingungen geschaffen, welche den Anforderungen an die Unterbringung und an das Zusammenleben in Gastfamilien Rechnung tragen sollen.

Koordination durch Flüchtlingshilfe
Nach der Registrierung in einem Bundesasylzentrum werden die Schutzsuchenden in einem kantonalen Durchgangszentrum untergebracht. Im Moment ist das die Fridau in Egerkingen. Während des Aufenthalts wird die weitere Zuweisung in eine Sozialregion beziehungsweise in die Gemeinden vorbereitet. Hierbei soll künftig auch die Möglichkeit einer privaten Unterbringung zusammen mit den Schutzsuchenden geklärt und eine geeignete Gastfamilie gesucht werden. Die Eignung der Gastfamilie und der geplanten Unterbringung werden sorgfältig geprüft und die wichtigsten Regeln in einer Vereinbarung geregelt. Die Vereinbarung gilt in der Regel für sechs Monate. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe koordiniert die Prüfung und Begleitung der Gastfamilien. Sie arbeitet dazu mit lokalen Hilfswerken zusammen.

Abgeltung für Gastfamilien
Die Gastfamilien stellen Wohnraum zur Verfügung und leben mit den Schutzsuchenden zusammen. Sie müssen aber nicht für deren Lebensunterhalt aufkommen. Bei Bedarf haben die Schutzsuchenden Anspruch auf Sozialhilfeleistungen für den Lebensunterhalt. Die Aufnahme der Schutzsuchenden in Gastfamilien wird finanziell nicht entschädigt. Sie erfolgt im Rahmen des sozialen Engagements und der solidarischen Unterstützung. Jedoch können die Gastfamilien allfällige Beiträge an Wohnkosten – erhöhte Nebenkosten, Mehrverbrauch von Haushaltmaterial – über die Sozialhilfe in Form einer Nebenkostenpauschale geltend machen. Der Pauschalbetrag für die Wohnkosten ist wie folgt geregelt: Bei der privaten Unterbringung von ein bis drei Schutzsuchenden ist ein Betrag von 200 Franken pro Gastfamilie und Monat vorgesehen. Ab vier Personen sind es 400 Franken. Der Kanton orientiert sich hierbei an den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren.

Erste Vermittlungen ab Mai
Schutzsuchende, die bereits privat untergebracht sind, können sich bei der zuständigen Sozialregion melden, wenn sie bedürftig sind. Hierbei wird auch abgeklärt, ob eine Abgeltung für die Wohnkosten der privaten Unterbringung erfolgen soll. Alle registrierten Gastfamilien, die noch niemanden aufgenommen haben, werden bis Ende April von den Hilfswerken über die konkreten Bedingungen und das weitere Vorgehen informiert. Danach können sie ihr Interesse an einer Unterbringung bestätigen. Erste Vermittlungen werden voraussichtlich ab Mai möglich sein.

Der Kanton sucht Pflegefamilien
Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Krisengebieten reisen oft ohne Begleitung ihrer Eltern in die Schweiz ein. Sie zählen aufgrund ihrer Migrations- und Fluchtgeschichte zu einer sehr vulnerablen Gruppe. Für die Unterbringung und Betreuung dieser unbegleiteten Minderjährigen sucht der Kanton Pflegefamilien. «Aktuell zeichnet sich im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ein wachsender Bedarf ab. Aber auch für unbegleitete Minderjährige aus weiteren Krisengebieten werden Pflegefamilien gesucht», heisst es in einer Medienmitteilung.

Die Betreuung und Begleitung von Minderjährigen kann aufgrund von Traumatisierungen, welche diese erlitten haben, sowie der sprachlichen Verständigung anspruchsvoll sein. Entsprechend müsse bei den Familien die Bereitschaft und Fähigkeit vorhanden sein, mit spezifischen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen aus Krisengebieten umzugehen. Wer Kinder oder minderjährige Jugendliche zur Pflege und Erziehung in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung des Kantons. Das Amt für Gesellschaft und Soziales klärt die Eignung von Pflegefamilien ab und stellt die Bewilligung aus.

Weitere Informationen zum Thema Pfelegefamilien: www.so.ch/verwaltung/departement-des-innern/amt-fuer-gesellschaft-und-soziales/pflegefamilien/

Text: MGT & Bild: ZVG