Der Kanton will das Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) modernisieren. Der Regierungsrat hat den Entwurf verabschiedet, das Kantonsparlament dürfte das Geschäft wohl in der Junisession beraten.
Das heute geltende ÖV-Gesetz stammt aus dem Jahr 1992 und muss in vielerlei Hinsicht modernisiert werden. Der Entwurf des revidierten Gesetzes fand im Vernehmlassungsverfahren weitgehend Zustimmung. Auf dessen Basis kann der Kanton neu alternative Antriebsformen – etwa Elektrobusse – im öffentlichen Verkehr fördern. Zudem kann er unter bestimmten Voraussetzungen Angebote zur Bewältigung des Ausflugsverkehrs bestellen. Die Gemeinden sollen sich weiterhin mit 37 Prozent an den öV-Bestellungen des Kantons beteiligen, heisst es in einer Medienmitteilung.
Bei den Bestellungen des Kantons ist auch das öV-Nachtangebot enthalten. Dabei übernimmt der Kanton neu jährlich netto eine halbe Million Franken zu Gunsten der Gemeinden. Das Geschäft ist aktuell in den Kommissionen, es sollte aber noch vor den Sommerferien im Kantonsrat beraten werden. Ziel ist es, das neue ÖV-Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.