Mit der Sanierung defekter Schächte und offener Schachtdeckel in Entwässerungssystemen kann die Belastung von Oberflächengewässern durch Pflanzenschutzmittel deutlich reduziert werden. Mit der Aktion «Ersatz Schachtdeckel und Schacht-Instandstellung» beteiligt sich der Kanton an den Kosten.
Im September 2017 hat der Bund den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Das Ziel: mit entsprechenden Massnahmen die Risiken des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu reduzieren. Auf Basis des kantonalen Massnahmenplans wurden schweizweit bereits grosse Anstrengungen zur Verringerung des PSM-Einsatzes unternommen; zum Beispiel mittels Sensibilisierung in Aus- und Weiterbildungen oder der Förderung von Anbauverfahren mit reduziertem PSM-Einsatz. Die Einsatzmengen sind schweizweit seit 2008 denn auch um rund 14 Prozent zurückgegangen.
Unterstützung durch den Kanton
Eine weitere Möglichkeit, die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren ist, den Eintrag in Oberflächengewässer zu verringern. Über offene oder defekte Schächte im Ackerland oder an Feldrändern können mit dem Regenwasser Rückstände von PSM in Gewässer gelangen. Mit der Aktion «Ersatz Schachtdeckel und Schachtinstandstellung» unterstützt der Kanton Solothurn Gemeinden sowie Grundeigentümerinnen und -eigentümer bei der Sanierung der Schächte. Mit dieser vergleichsweise einfachen Massnahme könne eine grosse Wirkung erzielt werden, heisst es in einer Medienmitteilung. Der Regierungsrat hat deshalb aus dem Investitionsbudget für Strukturverbesserungsmassnahmen eine Tranche von 250000 Franken für die Umsetzung der Aktion bewilligt. Diese läuft vorerst bis ins Jahr 2027.
Die erwähnten Schächte sind oft Teil von Entwässerungssystemen im Ackerland. Diese machen die Flächen überhaupt erst für die Nahrungsmittelproduktion nutzbar und tragen so zur Ernährungssicherheit bei.
So läuft das Verfahren
Gemeinden oder Genossenschaften können als Werkeigentümerinnen von Schächten ein Beitragsgesuch beim Amt für Landwirtschaft einreichen. Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Betroffene melden sich diesbezüglich bei ihrer Gemeinde. Der Kanton kann sich mit Strukturverbesserungsbeiträgen bis zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Dies gilt im Kulturland für den Ersatz von offenen oder defekten Schachtdeckeln durch neue geschlossene Schachtdeckel – ohne Pickelloch – und für die Instandstellung defekter Schächte, die mit einem geschlossenen Schachtdeckel versehen sind oder werden.
Das entsprechende Merkblatt ist auf der Homepage des Amtes für Landwirtschaft (alw.so.ch) verfügbar.