Hochwasserschutz Duennern / Anzeiger Thal Gäu Olten
So könnte die Neumatten zwischen Oensingen und Oberbuchsiten künftig aussehen: Die Dünnern soll hochwassersicher und auf weiten Strecken naturnah gestaltet werden.

Die Dünnern wird sich verändern

Der Kanton prüft zwei Varianten für einen besseren Hochwasserschutz entlang des Flusses

Die Entwicklungsregion Gäu und ihre Bevölkerung entlang der Dünnern müssen besser vor Hochwasser geschützt werden. Der Kanton hat im Dialog mit Betroffenen auf Stufe Vorprojekt zwei machbare und genehmigungsfähige Lösungsansätze erarbeitet. Bis Ende Jahr soll entschieden werden, welche Variante umgesetzt wird. Mit dem Start einer ersten Bauetappe ist nicht vor 2028 zu rechnen.

Heftige Regenfälle haben im Sommer letzten Jahres vielerorts zu Überschwemmungen geführt. Im Kanton Solothurn entstanden glücklicherweise relativ geringe Schäden. Doch Studien zeigen, dass ein Jahrhunderthochwasser der Dünnern zwischen Oensingen und Olten massive Schäden in der Höhe von über einer halben Milliarde Franken verursachen würde.

Die Abklärungen für den künftigen Hochwasserschutz und die Aufwertung des 19 Kilometer langen Abschnitts der Dünnern zwischen Oensingen und Olten laufen seit 2016. Das Amt für Umwelt hat Grundlagen erarbeitet und im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Gemeinden, der Landwirtschaft, der Umweltverbände und der Forschung geeignete Schutzlösungen entwickelt. Nun liegen laut Mitteilung des Kantons zwei Vorprojekte vor. Die bei den Fachstellen von Bund und Kanton durchgeführte Vernehmlassung zeige, dass beide Varianten machbar und genehmigungsfähig sind.

Die beiden Optionen
Die Variante «Ausbauen und Aufwerten» sieht vor, die Dünnern wo möglich zu verbreitern und/oder die Ufer zu erhöhen. So kann der Fluss bei einem Hochwasser mehr Wasser abführen, die Gefahr von Überschwemmungen wird reduziert. Die Variante weist Bruttokosten von 178 Mio. Franken aus. Bezogen auf die gesamte Projektlänge von 19 Kilometern werden rund 17,6 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche beansprucht.

Bei der zweiten Variante «Rückhalten und Aufwerten» werden Hochwasserspitzen via Entlastungbauwerk und Entlastungsstollen in ein Rückhaltebecken bei Oensingen abgeleitet. Weil im weiteren Gewässerverlauf dadurch weniger Wasser fliesst, besteht eine geringere Gefahr von Überschwemmungen. Dementsprechend wird die Dünnern nicht im gleichen Umfang verbreitert wie bei der Variante «Ausbauen und Aufwerten». Die Variante «Rückhalten und Aufwerten» weist Bruttokosten von 148 Mio. Franken aus. Entlang der Dünnern werden bei dieser Variante auf den 19 Kilometern Projektlänge rund 13,5 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche beansprucht. Das Rückhaltebecken weist einen Flächenbedarf von rund 15,8 Hektaren auf. Es wird nach seiner Erstellung wieder grösstenteils landwirtschaftlich nutzbar.

Die nächsten Schritte
Zusammen mit den Projektbeteiligten werden nun beide Varianten miteinander verglichen und anhand von verschiedenen Kriterien bewertet. Die Variante «Ausbauen und Aufwerten» zeigt nach einer ersten Beurteilung leichte Vorteile. Die einfacheren Massnahmen ohne Entlastungsbauwerk, Entlastungsstollen und Rückhaltebecken sowie der höhere Mehrwert für Lebensräume, Landschaft und Umwelt überwiegen die leichten Kostennachteile. Der Entscheid soll bis Ende 2022 weiter diskutiert und konsolidiert werden.

Umsetzungsdauer: 15 bis 20 Jahre
Anschliessend wird die Bestvariante im kantonalen Richtplan verankert und so behördenverbindlich. Basierend darauf werden im Rahmen von kantonalen Nutzungsplanungen für Abschnitte von zwei bis drei Kilometer Länge etappenweise Bauprojekte erarbeitet. Das bietet Gelegenheit, um Massnahmen weiter zu optimieren. So können die neuen, flacheren Dünnernböschungen unter Umständen landwirtschaftlich genutzt werden.

Mit dem Baustart für eine erste Etappe ist nicht vor 2028 zu rechnen. Die Umsetzungsdauer für die 19 Kilometer nimmt 15 bis 20 Jahre in Anspruch. Welche Variante auch umgesetzt wird: Die Dünnern als Lebens- und Erholungsraum wird aufgewertet und besser zugänglich gemacht. Hochwasserschutz ist aufgrund des Wasserbau- und Gewässerschutzgesetzes des Bundes immer auch mit Aufwertungsmassnahmen verbunden.

Text: MGT & Bild: ZVG