VA Thal / Anzeiger Thal Gäu Olten
War alles umsonst? Auf engagierte Weise machten die Befürworter in der Klus vor dem Urnengang Stimmung für das Projekt

VA Thal: Ein Urteil als «Schlag ins Gesicht der Thaler Bevölkerung»

Wie weiter in Sachen Verkehrsanbindung Thal? Präziser: Geht es überhaupt weiter mit dem Jahrhundertprojekt? Nach dem negativen Entscheid des Verwaltungsgerichts blicken alle Augen auf den Kanton: Noch ist offen, ob dieser das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht.

Der Schock sitzt noch immer tief bei den Befürwortern der Verkehrsanbindung Thal. Vergangene Woche gab das Solothurner Verwaltungsgericht bekannt, dass es die Beschwerden gegen den Erschliessungsplan des 74-Millionen-Projekts gutheisst – und damit die VA Thal, diese einen Kilometer lange Strasse mit Tunnel und Viadukt, nicht bewilligt werden kann. Und dies, obwohl die Solothurner Stimmbevölkerung das Projekt im September letzten Jahres mit deutlichen 59 Prozent gutgeheissen hat.

Bei seinem Entscheid stützt das Gericht sich auf ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege und kommt zum Schluss, dass der Bau des Strassenprojektes zu stark ins Kluser Ortsbild eingreifen würde. Dieses ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung eingetragen. Die Verbesserung punkto Lärm und Luftverschmutzung für die Bewohnenden der Klus sei zu marginal, argumentiert das Gericht, um «einen derart schweren Eingriff ins Bundesinventar» zu rechtfertigen.

Was taugt das Gutachten?
Beim Verein Läbigi Klus, der die Realisierung der VA Thal bekämpft hatte, zeigte man sich selbstredend hocherfreut: Niemand wolle ein illegales Projekt, beschied letzte Woche dessen Präsident Fabian Müller auf Anfrage den Medien. Und der VCS, der gemeinsam mit drei Privaten Beschwerde gegen den Erschliessungsplan erhoben hatte, fordert den Regierungsrat nun auf, umgehend ein Massnahmenpakt zur Verbesserung der Verkehrssituation für alle Strassenbenutzer in der Klus zu erarbeiten.

Als einen «Schlag ins Gesicht der Bevölkerung» betitelt indes das Komitee «Pro VA Thal» den Gerichtsentscheid. Das Urteil sei «blanker Hohn», würde doch just die VA Thal das Städtchen Klus vom Verkehr befreien, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Klus Lebensqualität zurückgeben und das denkmalgeschützte Städtchen aufwerten. Just der Denkmalschutz verhindere das nun und lässt jene Kreise jubeln, welche die Klus auf ewig dem Verkehrsmoloch opfern wollten.

Die Thaler Bevölkerung habe sich mit klarer Mehrheit hinter das Projekt gestellt, die Solothurner Stimmbevölkerung die Lösung in der Klus solidarisch mitgetragen. «Nun soll dieser Entscheid wegen eines völlig fehlerhaften, einseitigen und unhaltbaren Gutachtens übersteuert werden», schreibt das Komitee. Ein Gutachten, welches Gebiete schützen wolle, die längst verunstaltet worden seien, welches Häuser erwähne, die schon gar nicht mehr existierten und welches von vermeintlichen Experten verfasst worden sei, welche die Realität in der Klus schlicht nicht kennen würden. Ein Papier auch, welches einem früheren Gutachten aus dem Jahr 1997 diametral entgegenstehe.

Was macht der Kanton?
Vom Kanton verlangen die Befürworter der Verkehrsanbindung Thal, dass er den Kopf nicht in den Sand steckt und weitere juristische Schritte genau prüft und entsprechend einleitet. Aktuell prüfe man exakt diese Frage, lautet die Antwort des Kantons auf entsprechende Medienanfragen. Klar: Ein Weiterzug vor Bundesgericht, ohne Garantie auf Erfolg, würde die Realisierung des Projekts um einige Jahre verzögern. Tut dies der Kanton aber nicht, geht es für eine ganze Region zurück auf Feld eins…

Text: NIK & Bild: ZVG