Der Kanton Solothurn zieht wegen der Verkehrsanbindung Thal vor Bundesgericht. Er wehrt sich damit gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts, welches vier Beschwerden gegen das Projekt gutgeheissen hat.
Gegen die Verkehrsanbindung Thal waren beim Verwaltungsgericht am 27. April 2020 vier Beschwerden eingereicht worden. Am 24. Mai dieses Jahres nun hat das Verwaltungsgericht diese Beschwerden gutgeheissen, gestützt auf das Gutachten der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege und der eidgenössischen Kommission für Natur- und Heimatschutz. Wie der Kanton schreibt, hält er auch nach vertiefter Analyse der Urteile des Verwaltungsgerichts an seiner Einschätzung fest: Der Erschliessungsplan «VA Thal» ist aus seiner Sicht bewilligungsfähig. Insbesondere erachte er das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege sowie der Kommission für Natur- und Heimatschutz nach wie vor für mangelhaft. Weiter ist er bei der Interessensabwägung anderer Meinung als das Verwaltungsgericht.
Deshalb wird der Kanton gegen die entsprechenden Urteile des Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht Beschwerde erheben. Zur Erinnerung: Das Volk hat das Vorhaben im September 2021 mit 59 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.