Die Ertragsausfälle und Mehrkosten 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie sollen den Solothurner Spitälern und Kliniken teilweise abgegolten werden. Dafür sollen sie für 2021 keine Dividenden auszahlen dürfen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
Den Solothurner Spitälern und Kliniken wurden auch im Jahr 2021 im Rahmen der Bewältigung von Covid-19 diverse Vorgaben seitens Kanton gemacht. Dies sowohl während der zweiten Welle (bis Ende Januar 2021) als auch während der vierten Welle (ab September 2021). Unter anderem mussten sie zeitweise die nicht dringlichen Operationen reduzieren sowie Personal zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und –Patienten zur Verfügung stellen. Für die dadurch entstandenen Ertragsausfälle und Mehrkosten sollen die Solothurner Spitäler AG, die Pallas Kliniken AG und die Privatklinik Obach entschädigt werden. Der Regierungsrat hält es aber für zumutbar, dass die Spitäler und Kliniken einen Teil der Covid-19-bedingten Mehrkosten und Ertragsausfälle selber tragen. Eine Abgeltung soll nur ausgerichtet werden, wenn coronabedingt ein Defizit entstanden ist. Die Abgeltung an ein Spital darf dessen Defizit nicht überschreiten. Zudem werden die Spitäler und Kliniken dazu verpflichtet, für 2021 keine Dividenden auszuzahlen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
Über 12 Mio Franken Abgeltungen
Die Solothurner Spitäler und Kliniken weisen für 2021 insgesamt 16,4 Millionen Franken pandemiebedingte Ertragsausfälle und Mehrkosten aus. Diese kamen vor allem zustande aufgrund von zusätzlichem Personalaufwand – etwa Mehrstunden, Rekrutierung zusätzlichen Personals angesichts von Personalausfällen – und weiteren Aufwendungen, etwa für Schutzmaterial oder Beatmungsgeräte. Von diesen 16,4 Mio. Franken Ertragsausfällen und Mehrkosten sollen 12,1 Millionen abgegolten werden. Dabei entfallen 10,1 Millionen auf die Solothurner Spitäler AG, 1,8 Millionen auf die Pallas Kliniken AG und 0,1 Millionen auf die Privatklinik Obach.
Die Solothurner Spitäler und Kliniken haben dem Kanton die Ertragsausfälle und Mehrkosten gemäss dem Modell des nationalen Spitalverbands (H+) eingereicht. Dieses Modell berücksichtigt auch allfällige Minderkosten und Mehrerträge. Die Angaben wurden von einer kantonalen Arbeitsgruppe plausibilisiert und durch eine externe Revisionsstelle auf ihre Korrektheit geprüft.
Abstimmung voraussichtlich im März
Botschaft und Entwurf werden nun dem Kantonsrat unterbreitet. Die beantragten Zahlungen von 12,1 Mio. Franken unterliegen gemäss Kantonsverfassung der obligatorischen Volksabstimmung und werden der Stimmbevölkerung voraussichtlich am 12. März 2023 zur Abstimmung vorgelegt.