Die ersten fünf Wisente sind auf der Sollmatt in Welschenrohr eingetroffen. Bei den Tieren handelt es sich um einen dreijährigen Stier, drei Kühe im Alter zwischen drei und fünf Jahren sowie ein Kalb, das heuer geboren wurde.
Die Tiere wurden vor Wochenfrist vom Wildnispark Zürich Langenberg nach Welschenrohr transportiert. Der Transport verlief ohne Zwischenfälle und die Wisente betraten ruhig ihr neues Gehege. Sie erkundeten unmittelbar nach der Ankunft die Wiese und den Waldrand. Sie zupften auch Blätter der Büsche am Waldrand zum Fressen, wie es für Wisente typisch ist.
Die Ankunft wurde bewusst nicht öffentlich gemacht, um den Wisenten unnötigen Stress zu ersparen und ihnen etwas Zeit ohne Störungen im Eingewöhnungsgehege zu ermöglichen.
Schritt für Schritt mehr Platz
Beim Eingewöhnungsgehege handelt es sich um ein rund drei Hektar grosses Gehege mit Wald und Wiesland. Das Eingewöhnungsgehege darf nicht betreten werden. Zudem werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde an einer kurzen Leine zu führen. Trotz der geringen Grösse dieses Geheges ist aufgrund des hohen Waldanteils eine Sichtung der Wisente bei einem Besuch nicht garantiert.
Führungen ab November
Nach mehrwöchigem Aufenthalt wird das Eingewöhnungsgehege geöffnet und die Wisente können während den nächsten zwei Jahren das 50 Hektar grosse Gehege nutzen. Dieses Gehege kann betreten werden. Dazu befinden sich an bestehenden Wegen entsprechende Tore. Ab November werden Führungen für Gruppen angeboten. Diese Führungen werden in erster Linie vom Wisent-Ranger Benjamin Brunner geleitet. Ab dem dritten Jahr wird das Gehege auf 100 Hektar erweitert.
Ziel des Projektes ist es, mit einer Wisent-Testherde in einem rund 100 Hektar grossen Gebiet zu untersuchen, ob der im Mittelalter ausgerottete Wisent heute als Wildtier im Jura tragbar ist. Der Versuch im Gehege dauert fünf Jahre.
Zugang nicht eingeschränkt
Das Testgelände gehört der Bürgergemeinde Solothurn und dem Landwirt und Wisent-Ranger Benjamin Brunner und ist für die Dauer des Versuches eingezäunt. Es wird während der Projektzeit weiterhin land- und forstwirtschaftlich genutzt und der Zugang für die Öffentlichkeit wird nicht eingeschränkt.