Der Regierungsrat hat einen Richtungsentscheid zur Zukunft der Oberämter gefällt. Durch eine Konzentration der Aufgaben sollen Kompetenzzentren entstehen. Die vier bisherigen Standorte und die Dienstleistungen für die Bevölkerung werden beibehalten.
Im Jahr 2018 hat der Kantonsrat den Regierungsrat beauftragt zu prüfen, ob die Aufgaben der Oberämter effizienter und günstiger durch andere kantonale oder kommunale Dienststellen übernommen werden könnten. Der Regierungsrat hat daraufhin eine Arbeitsgruppe eingesetzt und am 28. September 2021 das Departement des Innern (DDI) beauftragt, die Umsetzung einer Konzentration der Aufgaben detaillierter zu prüfen und dem Regierungsrat eine Umsetzungsplanung vorzulegen. Gleichzeitig solle geprüft werden, ob allenfalls geeignete kantonale Aufgaben an die Oberämter übertragen werden können.
Nun hat der Regierungsrat die entsprechenden Abklärungen zur Kenntnis genommen und einen Richtungsentscheid zur Zukunft der Oberämter gefällt, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
Einsparung von Kosten
Die bisherigen vier Standorte der Oberämter im Kanton bleiben als Anlaufstelle für die Bevölkerung bestehen (Solothurn, Olten, Balsthal, Breitenbach). Die Leitung der Oberämter erfolgt aber künftig nur noch von den zwei Standorten Solothurn und Olten aus. Damit werden diese zu Kompetenzzentren aufgewertet. Gleichzeitig ist mit einer Einsparung von Kosten sowie mit Synergieund Qualitätsgewinnen zu rechnen.
Gewohnte Dienstleistungen
Die künftigen Aufgaben der Oberämter weichen nur gering vom bisherigen Aufgabenportfolio ab. So soll das Ausstellen von Leichenpässen durch die Zivilstandsämter erfolgen. Zudem wird der Begriff der «Ombudsstelle» im Zusammenhang mit den Oberämtern durch einen treffenderen Begriff ersetzt. Dieser soll der Triagefunktion für die Einwohnerinnen und Einwohner in Verwaltungsfragen besser gerecht werden. Mit dieser neuen Organisation ist sichergestellt, dass die Bevölkerung auch künftig von den Dienstleistungen der Oberämter (unter anderem Schlichtungen, Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe) an den gewohnten Standorten profitieren kann.
Kein Personalabbau
Das DDI hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oberämter bereits über den Entscheid des Regierungsrats informiert. Im kommenden Jahr erarbeitet das DDI die detaillierte Umsetzung mitsamt Personalplanung. Ein Personalabbau ist, abgesehen von der Reduktion der zwei Leitungspositionen, nicht vorgesehen. Die neue Organisation der Oberämter wird per 1. Januar 2024 umgesetzt.