Eine aktuelle Studie zeigt: Anwältinnen und Anwälte bewerten die Solothurner Gerichte mehrheitlich positiv bis sehr positiv. Einzig bei den teilweise langen Verfahrensdauern erkennt man Handlungsbedarf.
Hintergrund: Seit der Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung erhebt die Gerichtsverwaltungskommission periodisch die Zufriedenheit der Anwaltschaft mit den solothurnischen Gerichten. Auch in diesem Jahr wurde eine entsprechende Umfrage durchgeführt, um Erkenntnisse über den Längsverlauf der untersuchten Themenfelder zu erhalten.
Positive Gesamtzufriedenheit
In Bezug auf die Gesamtzufriedenheit erreichen die Solothurner Gerichte auf einer Skala von 1 bis 10 eine Bewertung von 8. Dies entspricht einer insgesamt positiven Bewertung. Der höchste Wert wird mit 8,5 bei der Freundlichkeit und Höflichkeit des Personals erreicht, während der tiefste Wert mit 6,8 die Arbeitserledigung innert angemessener Zeit betrifft. Im Vergleich zur letzten Befragung fielen die Bewertungen in den Bereichen «Freundlichkeit und Höflichkeit des Personals», «Vorbereitung auf Verhandlungen», «klare Verhandlungsführung/ korrekter Umgangston» und «inhaltlich vollständige und klare Urteile» positiver aus. Die «Unabhängigkeit der Richter» wird mit 8,4 nach wie vor positiv beurteilt (2017: 8,5).
Längere Verfahrensdauern
Die Befragung bestätigt auch für die Gerichte des Kantons Solothurn den gesamtschweizerischen Trend, dass es immer schwieriger wird, Gerichtsverfahren innert angemessener Zeit zu erledigen. Nachdem der Wert in den letzten beiden Befragungen mit 7,1 beurteilt wurde, liegt die aktuelle Beurteilung bei 6,8. Die Gerichtsverwaltungskommission und auch die einzelnen Gerichte spüren die Auswirkungen der längeren Verfahrensdauern bereits seit längerem und haben diverse Massnahmen ergriffen. Weil die Verfahrensdauer für die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger ein zentraler Aspekt ist, wird die Entwicklung in diesem Bereich auch in Zukunft besonders eng verfolgt, um bei Bedarf rechtzeitig weitere Massnahmen einzuleiten.
Abgesehen von der Arbeitserledigung innert angemessener Zeit sieht die Gerichtsverwaltungskommission aufgrund der gesamthaft erfreulichen Beurteilung keinen dringenden Handlungsbedarf.
Wie in den Vorjahren wurde auch in diesem Jahr das renommierte Marktund Sozialforschungsunternehmen Link, Luzern, mit der Studie beauftragt. Um die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu gewährleisten, erfolgte die Befragung nach identischen Kriterien. Die Befragung bezog sich wiederum auf die Leistungen der fünf Richterämter, der Kammern des Obergerichts sowie des Verwaltungs- und des Versicherungsgerichts. Nicht einbezogen wurden das Steuergericht, die Kantonale Schätzungskommission und das Haftgericht, da die Zahl der dort tätigen Anwältinnen und Anwälte zu klein ist, um statistisch zuverlässige Aussagen machen zu können.
Angeschrieben wurden 372 Anwältinnen und Anwälte aus der ganzen Schweiz, die in den Jahren 2019 bis 2021 eine Mindestanzahl Fälle vor den jeweiligen Gerichten vertraten. Die skalierten Fragen wurden aufgrund von Corona mit zwei zusätzlichen offenen Fragen ergänzt, in denen der Umgang der Gerichte mit der Pandemie erläutert werden konnte.