Der Regierungsrat nimmt das Urteil des Bundesgerichts zum teilrevidierten Gesetz über die Kantonspolizei erfreut zur Kenntnis. Das Gericht hat die Beschwerde gegen fünf Bestimmungen weitgehend abgewiesen. Explizit bestätigt wurde die Rechtmässigkeit polizeilicher Vorermittlungen. Damit kann die Polizei künftig Observationen, verdeckte Fahndungen und verdeckte Vorermittlungen durchführen. Vom Nutzen dieser Instrumente ist die Exekutive überzeugt.
Am 29. November 2020 haben die Stimmberechtigten im Kanton Solothurn die Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei mit 73 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen. Die Gesetzesänderung umfasst unter anderem die Rechtsgrundlage für die zweijährige Ausbildung zur Polizistin und zum Polizisten sowie für den elektronischen Datenaustausch zwischen Polizeibehörden. Zudem werden der Polizei die nötigen, zeitgemässen Instrumente zur Verhinderung moderner Kriminalitätsformen im realen und virtuellen Raum zur Verfügung gestellt. Mit jedem Delikt, welches die Polizei rechtzeitig erkennen und verhindern kann, werden weniger Menschen zu Opfern. In anderen Kantonen hätten sich die Observation, die verdeckte Fahndung und die verdeckte Vorermittlung beim wirksamen und effizienten Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten bewährt, schreibt die Staatskanzlei in ihrer Mitteilung an die Medien, die sie kurz vor Weihnachten verschickt hat.
Nicht nur bei einem Tatverdacht
Eine Gruppe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten hat im Januar 2021 gegen fünf Bestimmungen des teilrevidierten Gesetzes Beschwerde an das Bundesgericht erhoben. Angefochten wurde die Observation, die verdeckte Fahndung, die verdeckte Vorermittlung, die automatisierte Fahrzeugfahndung sowie das Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge bis 30 kg Gewicht. Das revidierte Gesetz über die Kantonspolizei ist am 1. März 2021 in Kraft getreten. Die Anwendung der fünf angefochtenen Bestimmungen wurde bis zum Vorliegen des Bundesgerichtsurteils ausgesetzt.
Mit Urteil vom 29. November 2022 hat das Bundesgericht die Beschwerde nun grundsätzlich und in allen wesentlichen Punkten abgewiesen, soweit es überhaupt auf sie eingetreten ist. Klar abgewiesen hat das Gericht den Haupteinwand der Beschwerdeführenden, die Polizei dürfe die angefochtenen Massnahmen lediglich bei Vorliegen eines Tatverdachts anordnen. Das oberste Gericht folgt damit vollumfänglich der Argumentation des Kantons. Davon ausgehend bestätigt das Bundesgericht die Verfassungsmässigkeit der drei polizeilichen Vorermittlungstätigkeiten (Observation, verdeckte Fahndung und verdeckte Vorermittlung).
Präzisierung in zwei Punkten nötig
Das Bundesgericht fordert für die automatisierte Fahrzeugfahndung eine Präzisierung. Unter Berücksichtigung eines neuen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Mai 2021 fordert es eine präzisiere Bezeichnung der Polizeidatenbanken, mit denen die automatisiert erfassten Kontrollschilder von Fahrzeugen abgeglichen werden dürfen. Ausserdem hat die nachträgliche Information einer Person, gegen die verdeckt gefahndet wurde, ausnahmslos zu erfolgen.
Der Regierungsrat nimmt das Urteil erfreut zur Kenntnis. «Es bestärkt ihn in seinen Bemühungen, die Bevölkerung vor schweren Gewalttaten wirksam zu schützen», sagt Regierungsrätin Susanne Schaffner. Insbesondere die Möglichkeit der polizeilichen Observation, verdeckten Fahndung und verdeckten Vorermittlung erachte man dafür als unverzichtbar. Mit dem Urteil schafft das oberste Gericht Klarheit und Vertrauen in die Legitimität der polizeilichen Massnahmen ausserhalb eines Strafverfahrens. Die Rechtssicherheit dient der Bevölkerung und den rechtsanwenden Behörden. Den beiden geforderten Präzisierungsvorschlägen will die Regierung nachkommen.