Vergangene Woche wurde der Entscheid des Bundesgerichts publik: Mit Urteil vom 31. Januar tritt das höchste Gericht im Lande gar nicht erst auf die Beschwerde des Kantons Solothurn gegen den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts ein. Der Kanton, heisst es, sei in diesem Verfahren nicht zur Beschwerde legitimiert.
Das Verwaltungsgericht hatte den Erschliessungsplan des Regierungsrates in Sachen Verkehrsanbindung Thal (VA Thal) aufgehoben. Dabei stützte es sich auf Gutachten der Eidgenössischen Kommissionen für Denkmalpflege und Natur- und Heimatschutz. Der Regierungsrat nimmt den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis und bedauert, dass sich so eine substanzielle Verbesserung der Erreichbarkeit des Bezirks Thal und der Schutz des Städtchens Klus auf absehbare Zeit nicht realisieren lassen. Man wolle alles daran setzen, die unbefriedigende Verkehrssituation gleichwohl zu verbessern und auch mit den zuständigen Bundesbehörden das Gespräch suchen, schreibt der Regierungsrat weiter.
VCS fordert Tempo 30
Dass mit diesem Urteil des Bundesgerichts die VA Thal endgültig vom Tisch ist, nimmt man beim VCS Solothurn «mit grosser Genugtuung» zur Kenntnis. Das Verwaltungsgericht habe auf Beschwerde des VCS und des Vereins «Läbigi Klus» hin festgestellt, dass das Projekt Verkehrsanbindung Thal nicht gesetzeskonform sei, da das Projekt übergeordnetem Recht widerspreche. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission habe dies in einem ausführlichen Gutachten aufgezeigt, schreibt der VCS. Er anerkennt, dass «zu Spitzenzeiten durch die Klus ein staufreier Fluss des motorisierten Individualverkehrs nicht jederzeit gewährleistet ist». Verschiedene Vorhaben einer Umfahrung der Klus zwischen Balsthal und Oensingen hätten gezeigt, dass eine zusätzliche Strasse durch die Klus nicht machbar sei. Der VCS fordert deshalb, dass nun möglichst rasch alternative Lösungen, wie der Ausbau und die Optimierung des öffentlichen Verkehrs, die Förderung des kombinierten Verkehrs und bessere Routen für Fuss- und Veloverkehr durch die Klus sowie verkehrsberuhigende und verkehrsflussfördernde Massnahmen wie Tempo 30 vertieft geprüft und rasch umgesetzt werden. Man sei gerne bereit, auch an der Entwicklung zukunftsgerichteter Verkehrslösungen mitzudenken und mitzudiskutieren.
Denkmalschutz missbraucht
Das Komitee «Pro Verkehrsanbindung Thal» nimmt mit grosser Enttäuschung zur Kenntnis, dass das Bundesgericht gar nicht erst auf die Beschwerde des Kantons gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts eingetreten ist. Den Gegnern des Projekts sei es damit gelungen, den Denkmalschutz zu missbrauchen, um einen demokratischen Entscheid auszuhebeln. Zur Erinnerung: 59 Prozent der Solothurner Stimmbevölkerung hatten im September 2021 das Verkehrsprojekt gutgeheissen. Das Pro-Komitee ist nach wie vor überzeugt davon, dass es schnell eine Lösung für das massive Stauproblem in der Klus braucht. Der Leidensdruck der Bevölkerung sei weder durch Ideologie noch durch Nostalgie wegzureden. Man hoffe, dass der Kanton sich schnell aufraffe und ein neues oder verbessertes Projekt zur Realisierung bringe. «Das klare Volksverdikt für die VA Thal ist als Auftrag zu verstehen», schreiben die Befürworter in ihrer Mitteilung.
Dass die Gegner, denen es um eine verkehrspolitische Ideologie und mitnichten um den Denkmalschutz gehe, diesen gekapert hätten, um die vorliegende Lösung zu bodigen, sei «ein Trauerspiel». Besonders bedenklich sei, dass der Denkmalschutz sich habe mitreissen lassen. Die Denkmalschützer hätten mit einem «formalistischen und weltfremden Gutachten den Weg geebnet», um einen demokratischen Entscheid auszuhebeln. Wer am Schutz des Städtchens Klus interessiert sei, befreie es zuerst vom Verkehr.
Das Komitee «Pro VA Thal» will sich weiterhin für eine zeitgemässe Verkehrsanbindung für das Thal einsetzen.