Der Kanton rechnet auch für das laufende Jahr mit hohen Zuweisungen von asyl- und schutzsuchenden Personen. Der Regierungsrat hat einen Fachstab Asyl eingesetzt und besondere Anordnungen beschlossen, damit die weitere Unterbringung und Betreuung der asyl- und schutzsuchenden Menschen durch den Kanton und die Gemeinden gewährleistet werden kann.
Die regulären Asylgesuche sind im Jahr 2022 deutlich angestiegen. Für das laufende Jahr hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) 27000 neue Asylgesuche prognostiziert. Abhängig von der Kriegsentwicklung in der Ukraine könnten auch die Zuweisungen von Schutzsuchenden mit Status S innert kurzer Frist wieder stark ansteigen. Die kantonalen und kommunalen Unterbringungsstrukturen wurden im vergangenen Jahr deutlich ausgebaut. Der Kanton Solothurn verfügt aktuell über eine genügende Anzahl an Unterbringungsplätzen, um alle vom Bund zugewiesenen Personen aufzunehmen. In den kantonalen Durchgangszentren in Selzach, Oberbuchsiten, Balmberg, Fridau Egerkingen und Allerheiligenberg sind von 720 Plätzen rund 480 belegt. Die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen bleibe jedoch «auf kantonaler und kommunaler Ebene herausfordernd», wie der Kanton mitgeteilt hat. Insbesondere auf kommunaler Ebene zeichnen sich hinsichtlich Unterbringung und Betreuung Schwierigkeiten ab.
Neuer Fachstab Asyl
Die entsprechenden Massnahmen zur Bewältigung von grösseren Fluchtbewegungen (Unterbringung, Betreuung, Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Integration) müssen vorausschauend geplant und in enger Zusammenarbeit zwischen Kanton, Einwohnergemeinden und Sozialbehörden aufeinander abgestimmt werden. In der Vergangenheit hat der Regierungsrat jeweils situationsbezogen Arbeitsgruppen eingesetzt. Die bisherigen Arbeitsgruppen «Asyl-on» und «Ukraine» werden nun in einen ständigen kantonalen Fachstab Asyl überführt. Die gesetzlichen Zuständigkeiten für die Aufgaben der kantonalen und kommunalen Behörden im Fachstab Asyl bleiben unverändert. Sie sorgen unter anderem dafür, dass ausreichend geeignete Unterbringungsplätze zur Verfügung stehen, Integrations- und Bildungsangebote zugänglich sind, der Zugang zur medizinischen Versorgung sichergestellt ist und die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist. Geleitet wird der Fachstab Asyl vom Departement des Innern.
Unterbringung im Fokus
Da es sich aktuell um eine ausserordentliche Situation handelt, die hinsichtlich Gesuchszahlen beispiellos ist, setzt der Regierungsrat zudem eine temporäre Fachgruppe Unterbringung ein. Darin vertreten sind verschiedene Gemeinden und Sozialregionen sowie der Kanton. Das Gremium soll rasch und lösungsorientiert handeln und hat den Auftrag, weiterhin eine ausreichende Anzahl an geeigneten Unterbringungsplätzen in Kanton und Gemeinden bereitzustellen. Damit wird die bestehende Planung und enge Koordination im Bereich der Unterbringung zusätzlich unterstützt. Die gesetzlichen Zuständigkeiten bleiben unverändert.
Im Wissen darum, dass die anhaltend hohen Asylzahlen auch bezüglich Schule und Integration grosse Herausforderungen mit sich bringen, können bei Bedarf weitere entsprechende Untergruppen gebildet werden.
Einsatz des Zivilschutzes als Option
Sollte die Unterbringung von asyl- und schutzsuchenden Personen nicht mehr ordentlich gewährleistet werden können, wird der Regierungsrat, gestützt auf die Empfehlungen des Fachstabs Asyl, weitere Massnahmen beschliessen – zum Beispiel einen allfälligen Einsatz des Zivilschutzes. Der Regierungsrat sei sich bewusst, dass auch ein Fachstab Asyl nicht alle Herausforderungen meistern könne, heisst es in der Medienmitteilung. Letztlich brauche es eine Gesellschaft, die sich mit den Geflüchteten solidarisch zeige und die Behörden bei ihrer Aufgabe unterstütze.