Der Regierungsrat hat die Massnahmen zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative verabschiedet. In den nächsten acht Jahren sollen Bund, Kanton und Einwohnergemeinden für die Ausbildung von Pflegefachpersonen im Kanton Solothurn insgesamt 35 Millionen Franken investieren.
Das Schweizer Stimmvolk hat am 28. November 2021 die Pflegeinitiative deutlich angenommen. Damit soll für die gesamte Bevölkerung auch in Zukunft der Zugang zu einer hohen Pflegequalität gewährleistet werden. Das Volksbegehren wird in zwei Etappen umgesetzt. Kernstück der ersten Etappe ist die sogenannte Ausbildungsoffensive, für deren Umsetzung Bund und Kantone während acht Jahren bis zu einer Milliarde Franken zur Verfügung stellen. Der Regierungsrat hat letzte Woche seine konkreten Vorschläge zur Umsetzung der ersten Etappe beschlossen und die Vernehmlassung eröffnet. Er will damit dem Mangel an Pflegepersonal begegnen.
Der Bund will im Rahmen der Ausbildungsoffensive die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson mit tertiärem Abschluss (Höhere Fachschule oder Fachhochschule) fördern. Dazu sind im Kanton Solothurn folgende Massnahmen vorgesehen:
1. Spitäler, Alters- und Pflegeheime und Spitex-Organisationen sind bereits heute verpflichtet, eine bestimmte Anzahl Personen auszubilden. Neu erhalten sie für diese Leistung einen finanziellen Beitrag.
2. Quer- oder Späteinsteigerinnen und -einsteiger ab 25 Jahren erhalten Ausbildungsbeiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.
3. Die kantonale höhere Fachschule Pflege erhält zusätzliche finanzielle Mittel, um die Studiengebühren zu reduzieren und Massnahmen zur Reduktion von Ausbildungsabbrüchen zu finanzieren.
Diese Massnahmen ergänzen die bestehenden Instrumente. Der Kanton geht davon aus, dass damit das Angebot an Ausbildungsplätzen und die erteilten Diplome für Pflegefachpersonen um rund 20 Prozent erhöht werden können.
Die Kosten dieser Massnahmen werden für die acht Jahre auf insgesamt rund 35 Mio. Franken geschätzt. Dies entspricht 4,3 Mio. Franken pro Jahr. Der Bund beteiligt sich mit voraussichtlich 15 Millionen Franken an den Kosten. Nach Abzug der Bundesbeiträge übernimmt der Kanton drei Viertel (15 Mio.) und die Einwohnergemeinden einen Viertel (5 Mio.) der verbleibenden Kosten.