Die Landumlegung A1/Gäu bietet die Chance, geplante Infrastrukturvorhaben mit der Landwirtschaft in den fünf Gäuer Gemeinden Kestenholz, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oberbuchsiten und Oensingen besser abzustimmen. Die Akten für die Gründung der dazu notwendigen Flurgenossenschaft liegen bis 1. Mai öffentlich auf.
Im Gäu stehen in den nächsten Jahren viele Infrastrukturprojekte an. Ausgelöst durch den geplanten Ausbau der Autobahn A1 auf sechs Spuren zwischen Luterbach und Härkingen hat der Kanton Solothurn in den Jahren 2015 bis 2019 in Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern eine landwirtschaftliche Planung durchgeführt. Mit dem anschliessenden Variantenstudium und der Vorstudie «Landumlegung A1/Gäu» wurden die Ergebnisse der landwirtschaftlichen Planung weiter konkretisiert.
Eine Landumlegung dient dazu, Grundeigentum neu zu ordnen, und bietet so die Möglichkeit, geplante Infrastrukturvorhaben besser mit der Landwirtschaft abzustimmen. Dabei sind auch bauliche Massnahmen vorgesehen, um das Wegnetz zu sanieren.
Akten liegen bis 1. Mai öffentlich auf
Um eine Landumlegung im Gäu durchzuführen, muss zuerst eine Flurgenossenschaft gegründet werden. Die Akten zur Gründung der Flurgenossenschaft «Landumlegung A1/Gäu» beinhalten unter anderem die Vorstudie und das sogenannte Beizugsgebiet. Dieses umfasst die von der Landumlegung betroffenen Landwirtschaftsparzellen. Die Gründungsakten liegen bis 1. Mai in den Gemeinden Kestenholz, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oberbuchsiten und Oensingen öffentlich auf. Gleichzeitig und ortsgleich erfolgen auch die öffentlichen Auflagen der für den Sechs-Spurausbau A1 erforderlichen Landstreifen, die sogenannte vorzeitige Besitzeinweisung, im Beizugsgebiet der Landumlegung A1/Gäu.
Möglichkeit für Realersatz
Die Kosten der Landumlegung A1/Gäu werden laut Mitteilung des Kantons auf 11 Mio. Franken geschätzt. Bund und Kanton haben in Aussicht gestellt, sich mit Beiträgen wie auch an den Restkosten zu beteiligen. Nebst der Finanzierung ist auch für Realersatz im Grundeigentum gesorgt, wie der Regierungsrat festhält: Innerhalb des Beizugsgebietes der Umlegung soll das Land entlang der Autobahn an den Bund und entlang der Dünnern (Gewässerraum) an den Kanton zugeteilt werden. Im Gegenzug für besagte Flächen werfen Bund respektive Kanton ihre im Beizugsgebiet der Landumlegung liegenden Flächen ins Landumlegungsverfahren ein.
Am 12. September dieses Jahres soll sich an der Gründungsversammlung zeigen, ob das erforderliche Quorum der Grundeigentümerschaft für die Gründung der Flurgenossenschaft zur Durchführung der Landumlegung A1/Gäu zustande kommt. Wird die Flurgenossenschaft gegründet, so bietet die Umlegung der Grundeigentümerschaft laut Kanton «die einzigartige Möglichkeit für Realersatz». Letztlich komme die Landumlegung wegen des sanierten Flurwegnetzes im Beizugsgebiet allen zugute – den Landwirtinnen und Landwirten, den Gemeinden wie auch der Bevölkerung.