Die Integrationsförderung hat sich im Kanton Solothurn in den letzten Jahren weiterentwickelt. Das Modell «start.integration» von Kanton und Gemeinden hat sich bewährt und soll nun gesetzlich verankert werden. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Sozialgesetzes eröffnet.
Im Jahr 2017 wurde im Kanton Solothurn das Integrationsmodell «start.integration » eingeführt. Seither erfolgt die Integrationsförderung in den Gemeinden. Die Integration wird damit an die lokalen Bedürfnisse angepasst und dort umgesetzt, wo die ausländische Wohnbevölkerung lebt. Die Gemeinden bedienen neu zugezogene Ausländerinnen und Ausländer mit integrationsfördernden Informationen. Jene Personen, die über einen Integrationsbedarf verfügen, erkennen sie frühzeitig. Heute haben 98 von 107 Einwohnergemeinden des Kantons das Modell «start.integration» umgesetzt. Diese Entwicklung soll neu im Sozialgesetz abgebildet werden, das in diesem Bereich letztmals vor 15 Jahren revidiert wurde. Die Vorlage hat keine Änderungen der Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden zur Folge und verursacht keine zusätzlichen Kosten für die öffentliche Hand, wie der Kanton mitteilt. Er betreibt weiterhin eine Anlauf- und Koordinationsstelle für Integration und berät und unterstützt die Gemeinden.
Der Vorschlag des Regierungsrates beinhaltet zudem eine Entflechtung des staatlichen Integrationsauftrags mit den Aufgaben im Bereich Religion und Chancengleichheit. Ein Diskriminierungsschutz, der sich ausschliesslich auf ausländische Staatsangehörige beziehe, sei nicht mehr zeitgemäss, heisst es in der Mitteilung. Auch Diskriminierungen gegenüber weiteren Personengruppen – zum Beispiel Menschen mit einer Behinderung – gelte es zu verhindern und zu beseitigen.
Auch im Bereich Religion soll das Gesetz den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Der Kanton beschränkt sich nicht mehr nur auf das Führen eines interreligiösen Dialogs. Er arbeitet mit den Religionsgemeinschaften aktiv zusammen, wie etwa bei der Seelsorge. Die bestehende Zusammenarbeit und Kooperation und die entsprechende Ansprechstelle für Religionsfragen sollen ebenfalls im Sozialgesetz verankert werden.
Die Vernehmlassung zur Revision des Sozialgesetzes dauert bis am 4. Oktober. Die neuen Vorschriften sollen per 1. September 2024 in Kraft treten.