KESB Solothurn / Anzeiger Thal Gäu Olten
Kinder aus einer Familie zu nehmen, sei die letzte aller Optionen, teilt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit.

Kanton will an Infoanlässen mit Mythen über die KESB aufräumen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) schützen seit zehn Jahren die Schwächsten unserer Gesellschaft. Nach wie vor bestehe jedoch bei Schutzbedürftigen «eine gewisse Hemmschwelle, sich an die KESB zu wenden», teilt der Kanton mit. Dem will er nun mit öffentlichen Infoanlässen für die Bevölkerung entgegenwirken. In Olten ist dies am 26. September in der Schützi der Fall.

Mit Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Anfang 2013 wurden in der Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Im Kanton Solothurn gibt es seither drei regionale KESB, die eng mit den Sozialdiensten der Gemeinden zusammenarbeiten, um schutzbedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu unterstützen. Die interdisziplinäre Behörde mit Mitarbeitenden aus den Bereichen Soziale Arbeit, Psychologie, Pädagogik und Recht funktioniere nach zehn Jahren gut, teilt die Staatskanzlei mit.

In der Bevölkerung sei aber nach wie vor eine Zurückhaltung festzustellen, sich an die KESB zu wenden. Ein möglicher Grund seien falsche Vorstellungen darüber, wie die KESB arbeite und welche Aufgaben sie habe. So treffe das wohl gängigste Vorurteil, die KESB platziere Kinder leichtfertig fremd, mitnichten zu. Kinder aus einer Familie zu nehmen sei die letzte Option und komme im Kanton Solothurn nur in rund fünf Prozent der Fälle vor. Es gebe zahlreiche Möglichkeiten, wie Kinder und ihre Eltern bereits vorher unterstützt werden könnten.

Wenig bekannt zu sein scheint laut Mitteilung an die Medien auch die Tatsache, dass die KESB grösstenteils Erwachsene schützt. Dies betrifft 70 Prozent aller Fälle. In der Regel handelt es sich um ältere und demente Menschen, die ihre Handlungen nicht mehr abschätzen können und darum Unterstützung benötigen. Die KESB schütze aber auch Menschen mit Behinderung, psychischer Beeinträchtigung oder Suchterkrankung. Schutzmassnahmen würden nur dann angeordnet, wenn die Familie oder andere Angebote die nötige Unterstützung nicht oder zu wenig gewährleisteten. Die drei KESB im Kanton haben im Jahr 2022 rund 9000 Verfahren behandelt.

Infoanlass in der Oltner Schützi
Um das Verständnis, die Akzeptanz und das Vertrauen für die Arbeit der KESB zu erhöhen, führt der Kanton im September zwei öffentliche Informationsanlässe in Grenchen und Olten durch. Unter dem Titel «KESB – Mythen und Realität» informiert die Behörde über ihre Arbeit. Die Bevölkerung hat an diesen Anlässen zudem die Gelegenheit, sich mit den Verantwortlichen der KESB auszutauschen und ihnen Fragen zu stellen. An einer Podiumsdiskussion werden aktuelle Entwicklungen im Bereich des Kinder- und Erwachsenenschutzes vertieft. Daran teilnehmen werden unter anderem Regierungsrätin Susanne Schaffner sowie Angehörige von Personen, die von der KESB unterstützt wurden. Der Kanton hofft, mit diesen Informationsveranstaltungen dazu beizutragen, dass sich Schutzbedürftige oder ihre Angehörigen bei Bedarf frühzeitig an die KESB wenden.

Öffentliche Informationsanlässe «KESB – Mythen und Realität»: 25. September, Kino Rex Grenchen, 19 Uhr; 26. September, Schützi Olten, 19 Uhr.

Eintritt frei, Anzahl Plätze begrenzt, Apéro im Anschluss. Weitere Informationen: kesb.so.ch

Text: MGT & Bild: ZVG