Der Regierungsrat hat den Entwurf zur Teilrevision des Jagdgesetzes beschlossen und Ende September in die öffentliche Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis Ende Jahr.
Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz JSG) regelt den Schutz und die Konfliktlösung mit einheimischen Wildtieren. Das Bundesparlament revidierte das JSG mit Beschluss vom 16. Dezember 2022. Um die Bestimmungen auf kantonaler Ebene umzusetzen und Finanzhilfen beim Bund geltend zu machen, ist eine Teilrevision des Jagdgesetzes nötig. Damit wird neu die Verhütung und Vergütung von Biberschäden an Infrastrukturen berücksichtigt. Ausserdem kann der Kanton bei geschützten oder jagdbaren Tieren neu auch Massnahmen anordnen, wenn diese Tiere eine Gefährdung von Menschen darstellen und Massnahmen zur Arten- und Lebensraumförderung in Schutzgebieten treffen.
Die Neuerungen im Überblick
• Der Kanton beteiligt sich beim Thema Biber zukünftig an Massnahmen, um Schäden an Bauten und Anlagen zu verhindern, die im öffentlichen Interesse liegen, an Erschliessungswegen für Landwirtschaftsbetriebe oder an Uferböschungen, welche für die Hochwassersicherheit von Bedeutung sind. Bei der Vergütung beteiligt sich der Kanton an Schäden, die Biber verursachen an Bauten und Anlagen, die im öffentlichen Interesse liegen, an privaten Verkehrsinfrastrukturen und an Uferböschungen, wenn durch deren Schädigung die Hochwassersicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann;
• Bei geschützten oder jagdbaren Tieren kann der Kanton neu nicht nur Massnahmen anordnen, wenn Wildtiere erheblichen Schaden anrichten, sondern auch, wenn diese Tiere eine Gefährdung von Menschen darstellen;
• Der Kanton kann Massnahmen zur Arten- und Lebensraumförderung treffen und entsprechende Finanzhilfen beim Bund geltend machen. Solche Massnahmen betreffen insbesondere ausgeschiedene Wild- und Vogelschutzgebiete sowie Wildtierkorridore.
Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, das öffentliche Vernehmlassungsverfahren über den Gesetzesentwurf durchzuführen.