Projekt Cargo sous terrain / Anzeiger Thal Gäu Olten
Smarte Infrastruktur von morgen: In solchen vollautomatisierten Wagen soll der Warentransport ab 2031 unterirdisch verlaufen.

Anhörung zum Sachplan Verkehr

Der Kanton und die Gemeinden können sich zum Projekt Cargo sous terrain äussern

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) haben am 1. Februar die Anhörung zum Sachplan Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport, eröffnet. Damit erhalten die betroffenen Kantone Gelegenheit, zur geplanten Infrastruktur von Cargo sous terrain Stellung zu nehmen. Ab 1. März können sich die Gemeinden und die betroffene Bevölkerung dazu äussern.

Die privatrechtliche Cargo sous terrain AG plant den Bau eines unterirdischen Tunnelsystems für den Gütertransport (der Anzeiger hat mehrfach berichtet). Mit dem Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport, das am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, hat der Bund die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen. Finanzierung, Bau und Betrieb erfolgen durch Private.

Weil Cargo sous terrain (CST) relevante Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat, hat das BAV im Sachplan Verkehr einen neuen Teil Unterirdischer Gütertransport (SUG) erarbeitet. Darin werden die raumplanerischen Interessen zwischen CST, Bund und Kantonen abgestimmt, wie der Bund in einer Mitteilung verlauten lässt. Der SUG, der vorerst nur die erste Teilstrecke von Härkingen nach Zürich betrifft, enthält die Linienführung der unterirdischen Güterverkehrsstrecke sowie die Eckwerte der Verteilzentren. Die betroffenen Kantone Bern, Solothurn, Aargau und Zürich verankern die Standorte dieser Verteilzentren zusätzlich in ihren Richtplänen.

Gemeinden ab März an der Reihe
Das BAV hat in Zusammenarbeit mit dem ARE am 1. Februar die Anhörung der Kantone zum SUG eröffnet. Die Anhörung der Gemeinden sowie die Information und Mitwirkung der Bevölkerung wird von den Kantonen organisiert und findet von März bis Mitte Mai statt. Nach der Anhörung wird der Unterirdische Gütertransport unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen bereinigt und anschliessend dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Die CST selber spricht in einer eigenen Mitteilung davon, mit der nun lancierten Anhörung der Kantone durch den Bund sei «ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur privat finanzierten Projektrealisierung von Cargo sous terrain» realisiert. CST stehe für Kollaboration und habe ja bereits die bisherige Planung in enger Abstimmung mit den Behörden auf allen Stufen (Bund, Kantone und Gemeinden) erstellt.

Kanton will Anhörung abwarten
Fakt ist: Der Kanton Solothurn ist vom Projekt CST besonders stark betroffen. Schon in sieben Jahren sollen die ersten vollautomatisierten Wagen unterirdisch zwischen Härkingen und Zürich rollen und später dann durch die ganze Schweiz. Im Kanton Solothurn heisst es übrigens gemäss einem Bericht vom Regionaljournal Aargau-Solothurn auf Anfrage, man wolle sich nicht zum Projekt Cargo sous terrain äussern, solange die Anhörung noch laufe.

So betont CST selber, dass man auch für die weiterführende Projektentwicklung mit den Behörden im engen Austausch stehe. Alle Planungsphasen seien begleitet von öffentlichen Dialogveranstaltungen über unterschiedliche Plattformen on- und offline, bei denen CST über das Projekt informiere, das Gespräch suche und Anliegen aufnehme.

Infos: cst.ch

Text: MGT & Bild: ZVG