Amtlichkeit Olten / Anzeiger Thal Gäu Olten
Der Anzeiger Thal Gäu Olten wird amtliches Publikationsorgan der Stadt Olten.

Sprachrohr und idealer Werbeträger

Der Anzeiger Thal Gäu Olten wird amtliches Publikationsorgan der Stadt Olten

Ende Januar publizierte das Unternehmen CH Media, dass der Stadtanzeiger Olten per Ende Februar aus wirtschaftlichen Gründen das Erscheinen einstellt. Nun hat der Oltner Stadtrat entschieden, dass ab März der Anzeiger TGO als bewährtes Organ in der Liste der amtlichen Publikationsorgane aufgenommen wird.

Der Stadtanzeiger Olten, dessen letzte Ausgabe diese Woche erscheint, war bisher neben dem städtischem Onlineauftritt unter olten.ch eines der amtlichen Publikationsorgane der Stadtverwaltung Olten. Vergangene Woche hat der Oltner Stadtrat entschieden, dass anstelle des Stadtanzeigers ab März der Anzeiger Thal Gäu Olten als bewährtes Organ auf die Liste der amtlichen Publikationsorgane aufgenommen wird. Die Stadtverwaltung hatte bereits während der Coronazeit, als der Stadtanzeiger aus wirtschaftlichen Gründen nur noch alle zwei Wochen erschien, die «Lücke» mit dem Anzeiger TGO gefüllt, damit insbesondere die Baupublikationen weiterhin wöchentlich erscheinen, aber auch Referendumsfristen möglichst rasch publiziert werden konnten. Die Form der amtlichen Publikation ist im städtischen Kommunikationskonzept festgelegt. Dieses wurde nun vom Stadtrat angepasst.

Stadtrat hat Alternativen geprüft
Im Vorfeld des Entscheids hatte sich die Frage gestellt, ob auf eine Print-Publikation verzichtet und das Angebot auf eine digitale Publikation beschränkt werden soll und kann. Einerseits galt es für den Stadtrat zu berücksichtigen, dass nach wie vor nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner einen Zugang zu digitalen Angeboten haben. Andererseits legt ein Regierungsratsentscheid vom März 2021 fest, dass das alleinige Aufschalten eines Dokuments auf der Gemeindewebseite für eine amtliche Publikation nicht ausreicht: «Eine Publikation muss somit (mindestens) alle Stimmberechtigten erreichen, und zwar im Sinne einer Bringschuld (sprich: das entsprechende Dokument muss aktiv zugestellt werden, zum Beispiel direkte Postzustellung oder Amtsanzeiger). Das alleinige passive Zurverfügungstellen eines Dokuments etwa auf einer Website (Holschuld), genügt diesen Anforderungen, insbesondere, da dadurch eine Beschwerdefrist ausgelöst wird, nicht.» Es könne von niemandem erwartet werden, so die Regierung, täglich auf einer Website prüfen zu müssen, ob dort irgendeine Mitteilung vorhanden sei, welche allenfalls eine Beschwerdefrist auslöse. Eine rechtliche Grundlage für eine Beschränkung auf eine elektronische Plattform, die neben Zeitgewinn – ohne auf den jeweiligen Erscheinungstag der Printpublikation warten zu müssen – auch zu Einsparungen geführt hätte, besteht somit auf Gemeindeebene nicht.

Die richtige Wahl als Partner
Die Verantwortlichen des Anzeigers Thal Gäu Olten freuen sich auf die Zusammenarbeit mit der Stadt Olten und sind überzeugt, dass sie die richtige Wahl als Partner sind. Der Anzeiger TGO ist seit knapp 150 Jahren die umfassende und zuverlässige Informationsquelle der Region. Mit der lückenlosen Zustellung in alle Haushaltungen erreicht er rund 48 000 Haushaltungen im Verbreitungsgebiet und beeinflusst damit das tägliche Handeln der Einwohnerinnen und Einwohner der Bezirke Thal, Gäu, Bipperamt und Olten. Dank der hohen Akzeptanz und Beliebtheit ist er zum einen amtliches Sprachrohr von 25 Gemeinden und zum anderen idealer Werbeträger für alle Angebote und Dienstleistungen des lokalen Gewerbes und der Vereine.

Text: MGT & Bild: ZVG