Kanton und Gemeinden sollen die familienergänzende Kinderbetreuung künftig mitfinanzieren. Der Regierungsrat will ab 2025 ein neues Modell mit Betreuungsgutscheinen einführen. Es soll Familien entlasten, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Standortattraktivität des Kantons Solothurn erhöhen.
Der Regierungsrat will staatliche Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung in allen Gemeinden des Kantons einführen. Er hat die entsprechende Teilrevision des Sozialgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Das sei ein wichtiger Schritt in der Familienpolitik des Kantons Solothurn, betonte Susanne Schaffner, Vorsteherin des Departements des Innern, letzte Woche vor den Medien: «Mit dem gemeinsamen Engagement der Gemeinden und des Kantons können wir Familien entlasten, die Erwerbsbeteiligung erhöhen, Ausbildungen fördern und den Fachkräftemangel mildern.» Viele Gemeinden seien in den letzten Jahren von sich aus aktiv geworden. Die gesellschaftliche Realität erfordere aber ein Handeln aller Gemeinden und ein noch stärkeres Engagement. «Die Gesetzesvorlage ist auch ein wichtiger Impuls für die Wirtschaft und wird den Kanton im interkantonalen Standortwettbewerb stärken», ist Schaffner überzeugt.
Vom Einkommen abhängige Beiträge
Aktuell ist die finanzielle Unterstützung von familienergänzenden Betreuungsangeboten für die Gemeinden freiwillig. Mit dem neuen Beitragsmodell sollen kantonsweit geltende Standards für die Gewährung von Betreuungsgutscheinen eingeführt werden. Eltern mit Kindern, die ihren Wohnsitz im Kanton Solothurn haben, erhalten Beiträge für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien. Je geringer das Einkommen, desto höher die staatliche Unterstützung.
Der Kanton gibt den Gemeinden einen Rahmen für die Gewährung der Betreuungsgutscheine vor, innerhalb welchem die Gemeinden bei der Umsetzung flexibel sind. Mit den höchsten Beiträgen unterstützt werden massgebende Jahreseinkommen bis 40 000 oder 50 000 Franken. Die Obergrenze für eine Unterstützung liegt bei Einkommen zwischen 120 000 und 160 000 Franken. Bei einer Familie mit zwei Elternteilen und zwei Kindern entspricht diese Obergrenze einem Bruttoeinkommen von 141 000 bis 184 000 Franken. Bei einem höheren massgebenden Einkommen besteht kein Anrecht mehr auf staatliche Unterstützung.
Die Gemeinden können über den Mindeststandard hinausgehen und eine zusätzliche finanzielle Unterstützung leisten. Einwohnerinnen und Einwohner, die von ihrer Gemeinde bereits heute Betreuungsgutscheine erhalten, können künftig mit gleichen oder besseren Leistungen rechnen.
Kanton beteiligt sich mit 20 Prozent
Die familienexterne Kinderbetreuung bleibt weiterhin im Verantwortungsbereich der Einwohnergemeinden. Sie klären den Bedarf ab, stellen das Angebot sicher, wählen innerhalb der kantonalen Rahmenbedingungen eine für sie passende Variante und tragen den Grossteil der staatlichen Unterstützung: zwischen 11,8 und 15,5 Mio. Franken pro Jahr. Neu beteiligt sich der Kanton mit 20 Prozent. Die jährlichen Kosten des Kantons werden auf 2,9 bis 3,9 Mio. Franken geschätzt. Den grössten Teil übernehmen nach wie vor die Erziehungsberechtigten. Sie tragen zwischen 14,8 und 19,5 Mio. Franken der Kosten.