Der Kantonsrat hat die Einführung einer ökologischeren Motorfahrzeugsteuer verlangt. Gleichzeitig soll die Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge abgeschafft werden. Um diese Forderungen umzusetzen, schlägt die Regierung einen Systemwechsel bei den Bemessungsgrundlagen vor: Fahrzeuge, die nach Hubraum besteuert wurden, werden neu nach Gesamtgewicht und Leistung besteuert. EFahrzeuge werden tiefer besteuert als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Das Gesetz und die Verordnung über Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Schiffe im Kanton Solothurn stammen aus den 1960er-Jahren und sind veraltet. Zwei Vorstösse aus dem Kantonsrat haben in den letzten Jahren die Einführung einer ökologischeren Motorfahrzeugsteuer gefordert.
Um diese Forderung umsetzen zu können, schlägt der Regierungsrat einen Systemwechsel bei den Bemessungsgrundlagen vor. Dabei steht die Umstellung auf eine technologieneutrale Bemessungsgrundlage im Vordergrund. Die veraltete Hubraumbesteuerung ist für E-Fahrzeuge nicht anwendbar. Da die Steuer gleichzeitig auch ökologischer ausgestaltet werden muss, hat sich der Regierungsrat für eine Kombination der Bemessungsgrundlagen «Gesamtgewicht» und «Leistung» entschieden.
Beide Bemessungsgrundlagen sind technologieneutral, korrelieren mit der Umweltbelastung durch den CO2-Ausstoss, und das Gesamtgewicht hat einen Zusammenhang mit der Strassenbelastung. Leichte Fahrzeuge mit geringer Leistung werden in Zukunft steuerlich weniger belastet als schwere Fahrzeuge mit hoher Leistung.
E-Fahrzeuge: Nach Gesamtgewicht
E-Fahrzeuge werden künftig ausschliesslich nach Gesamtgewicht besteuert, da ihre Leistung keinen direkten Einfluss auf die Umweltbelastung hat. Die neue Regelung ist einfach, transparent und vermeidet zeitlich begrenzte Rabatte, was auch die Verwaltungseffizienz verbessert. Fahrzeughaltende können die Steuern neu anhand der Fahrzeugdaten selbst berechnen. Die Steuerbefreiung fällt ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes weg.
Für Fahrzeuge, die bisher nach Nutzlast besteuert wurden, ändert sich die Bemessungsgrundlage nicht. E-Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb, die nach Nutzlast oder pauschal besteuert werden, erhalten einen Rabatt von 20 Prozent. Damit wird das höhere Gewicht durch die Batterie ausgeglichen.
Domizilschiffe: Die Leistung zählt
Das bisherige Gesetz über die Schiffssteuer wird in das neue Motorfahrzeugsteuergesetz überführt. Die Besteuerung für Schiffe wurde auch überarbeitet. Neu sollen auch sogenannte Domizilschiffe nach der individuellen Leistung besteuert und nicht mehr in zwei Tarifstufen eingeteilt werden. Diese Schiffe wurden bisher steuerlich massiv begünstigt.
Alle Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) sind zukünftig im kantonalen Gebührentarif aufgeführt. Die bisherige spezielle Gebührenverordnung der MFK wird aufgehoben. Nach der Totalrevision des Motorfahrzeugsteuergesetzes wird die Motorfahrzeugkontrolle in «Strassenverkehrsamt» umbenannt.
Die Totalrevision sieht vor, dass der Steuerertrag mehr oder weniger gleich bleibt, ohne eine Steuererhöhung anzustreben. Ohne Totalrevision würde der Steuerertrag gemäss Prognosen sinken: bis ins Jahr 2040 um 20 Mio. Franken. Durch die neue geplante Besteuerung aller Fahrzeuge würden die Steuererträge für den Kanton stabil bleiben. Die öffentliche Vernehmlassung läuft bis am 5. Juli dieses Jahres.
Unterlagen zur Vernehmlassung: so.ch/regierung/vernehmlassungen/