Der Regierungsrat hat die detaillierten Bestimmungen zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative verabschiedet. Er konkretisiert damit die Mitte Mai vom Kantonsrat beschlossene Ausbildungsoffensive im Pflegebereich. Über die nächsten acht Jahre erhalten Gesundheitseinrichtungen, Studierende und die kantonale höhere Fachschule Pflege finanzielle Beiträge von insgesamt 36 Mio. Franken.
Das vom Kantonsrat beschlossene Massnahmenpaket zur Förderung der Ausbildung von diplomierten Pflegefachpersonen mit tertiärem Abschluss (Höhere Fachschule HF und Fachhochschule FH) ist per 1. Juli umgesetzt worden. Der Regierungsrat hat die diversen Massnahmen und die Höhe der finanziellen Beiträge mit einer Verordnung konkretisiert.
Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen werden verpflichtet, abhängig von ihrer Grösse und Struktur Pflegefachpersonen HF und FH mit tertiärem Abschluss auszubilden. Für jede geleistete praktische Ausbildungswoche erhalten sie neu einen Beitrag in der Höhe von 300 Franken für den Bildungsgang Pflege HF und 450 Franken für den Studiengang in Pflege FH.
Beiträge an Studierende
Quer- oder Späteinsteigerinnen und -einsteiger ab 24 Jahren oder mit elterlichen Unterhaltspflichten und Wohnsitz im Kanton Solothurn werden künftig finanziell unterstützt. Sie erhalten einen Ausbildungsbeitrag von pauschal 2000 Franken pro Monat zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Studierenden mit elterlichen Unterhaltspflichten wird unabhängig von der Anzahl Kinder zusätzlich zum Ausbildungsbeitrag ein Beitrag von monatlich 400 Franken gewährt. Gesuche für Ausbildungsbeiträge können seit dem 1. Juli beim Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen elektronisch, via Webformular, eingereicht werden. Beitragsberechtigte Studierende erhalten im Folgemonat nach Ausbildungsbeginn oder -fortsetzung die Ausbildungsbeiträge, dies erstmals ab Oktober dieses Jahres. Des Weiteren erhält die kantonale höhere Fachschule Pflege in Olten zusätzliche finanzielle Mittel. Damit werden Massnahmen finanziert, welche den Einstieg in die Ausbildung erleichtern, zum Verbleib in der Ausbildung beitragen und damit Ausbildungsabbrüche reduzieren sowie zur verstärkten Koordination der Lernbereiche Schule und Praxis. Die kantonale Verordnung regelt ferner die Zuständigkeiten, die Anspruchsvoraussetzungen und die weiteren Einzelheiten in Bezug auf die finanziellen Beiträge sowie die Folgen bei deren Nichteinhaltung.
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit diesen Massnahmen künftig mehr Personen für den Pflegeberuf im Kanton Solothurn gewinnen zu können. Er strebt eine Erhöhung der Anzahl praktischen Ausbildungsplätze und der Abschlüsse um 20 Prozent an. Dies entspricht rund 100 Ausbildungsabschlüssen pro Jahr.