Kantonsratswahlen 2025 / Anzeiger Thal Gäu Olten
Ist ganz offensichtlich begehrter denn je: Ein Sitz im Kantonsparlament.

Der Run aufs Rathaus ist gewaltig

Alle wollen ins Kantonsparlament: Für die Kantonsratswahlen vom 9. März kandidieren 588 Personen, so viele wie noch nie. Für die Wahl in den Regierungsrat stellen sich acht Personen zur Verfügung.

Einhundert Sitze stehen im Solothurner Kantonsrat zur Verfügung, 588 Personen kandidieren dafür, wie seit Montagabend um 17 Uhr klar ist. Von den Bisherigen treten zehn nicht mehr zur Wahl an. Damit kandidieren heuer fünf Personen mehr als bei den Wahlen 2021. Das ist wiederum ein Rekord: Noch nie gab es so viele Kandidierende für den Kantonsrat. 2021 hatten sich 583 Personen für einen Sitz im Parlament beworben. Damals traten 14 Bisherige nicht mehr an.

Der jüngste Kandidat kommt aus Feldbrunnen, tritt für die Mitte an und wird am 6. Februar 18 Jahre alt. Die älteste Kandidatin stammt aus Olten: Charlotte Kanzso tritt in der Amtei Olten-Gösgen für die SVP an und ist 77-jährig. Das Durchschnittsalter aller Kandidierenden beträgt 42 Jahre.

Quintett balgt sich um zwei Sitze
Am 9. März treten acht Personen zu den Regierungsratswahlen an. Die bisherigen Regierungsrätinnen und -räte Sandra Kolly-Altermatt (Die Mitte), Susanne Schaffner-Hess (SP) und Peter Hodel (FDP.Die Liberalen) treten für eine weitere Legislatur an. Nicht mehr antreten werden dagegen Brigit Wyss (Grüne) und Remo Ankli (FDP.Die Liberalen).

Weil von einer Wiederwahl der drei Bisherigen auszugehen ist, balgt sich folgendes Quintett um zwei Sitze: Sibylle Jeker (SVP), Edgar Kupper (Die Mitte), Marco Lupi (FDP.Die Liberalen), Mathias Stricker (SP) und Daniel Urech (Grüne).

Klare Regeln für die Plakatierung
Spätestens mit dem Ablauf der Anmeldefrist beginnt auch der Wahlkampf. Im Kanton Solothurn dürfen Wahl- und Abstimmungsplakate bewilligungsfrei frühestens sechs Wochen vor dem Urnengang aufgestellt oder aufgehängt werden und sind bis spätestens eine Woche später wieder zu entfernen. Plakatierungsstart ist am Samstag, 25. Januar, um 7 Uhr. Die Regelung gilt auch für Plakate auf privatem Grund, ausgenommen sind einzig Plakate an offiziellen Plakatstellen. Nicht erlaubt sind Plakate an Standorten, an welchen eine Gemeinde das Plakatieren ausgeschlossen hat, sowie Plakate, die die Verkehrssicherheit gefährden. Diese werden von der Polizei oder dem zuständigen Kreisbauamt subito entfernt.

Text: ANZ & Bild: ZVG