Angesichts der veränderten globalen Sicherheitslage sind die Schutzbauten für den Bundesrat von grosser Bedeutung. Er will die Schutzbauinfrastruktur erhalten und weiterentwickeln. Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich die geplanten Änderungen der Zivilschutzverordnung.
Die Schweiz hat in den letzten 60 Jahren für den bewaffneten Konflikt eine umfassende Schutzbauinfrastruktur für ihre Bevölkerung, die Führungsorgane und die Einsatzformationen des Zivilschutzes erstellt. Insbesondere auch mit Blick auf die aktuelle sicherheitspolitische Lage müssen der Werterhalt und die Funktionsfähigkeit der Schutzbauten weiterhin sichergestellt werden. Die Schutzbauinfrastruktur ist für den physischen Schutz der Bevölkerung unabdingbar. Auf den Werterhalt zu verzichten würde bedeuten, diesen Schutz aufzugeben.
Um eine ausreichende Anzahl einsatzbereiter Schutzbauten sicherzustellen, schlägt der Bundesrat Massnahmen für deren Werterhalt und Erneuerung vor. Dies beinhaltet den Ersatz alternder Komponenten wie Belüftungsaggregate und Schutzfilter. Damit den Veränderungen im Wohnungsbau Rechnung getragen wird, soll die Schutzraumbau- beziehungsweise Ersatzbeitragspflicht auf Erweiterungs- und Umbauten und Nutzungsänderungen ausgeweitet werden.
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer entrichten bereits heute Ersatzbeiträge, wenn sie auf den Bau eigener Schutzräume verzichten. Diese sollen im Rahmen der geplanten Verordnungsrevision auf 1400 Franken erhöht werden. Die Kosten für den Bau öffentlicher und privater Schutzräume sind mit den Jahren aufgrund der Teuerung immer mehr gestiegen. 2012 wurde die Höhe der Ersatzbeiträge auf 400 bis 800 Franken pro Schutzplatz festgelegt. Seither wurden die Ersatzbeiträge nicht mehr den aktuellen Mehrkosten für die Erstellung eines Schutzraums angeglichen und sollen angepasst werden. Damit sich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz ein präziseres Bild über die bestehenden Schutzbauten machen kann, werden bezüglich Schutzräume Präzisierungen betreffend Datenerhebung vorgenommen. Dies stellt den Betrieb der Räume sicher.
Der Regierungsrat begrüsst, dass die Pauschalbeiträge für den Unterhalt der Zivilschutzanlagen im Gemeindebesitz, zum Beispiel Kommandoposten- oder Bereitstellungsanlagen, angehoben werden.